Obwaldner Amtsblatt soll ab 2026 nur noch digital erscheinen
Ab 2026 wird das elektronische Amtsblatt in Obwalden die gedruckte Ausgabe ablösen.

Der Obwaldner Kantonsrat hat die Totalrevision des Publikationsgesetzes an seiner Sitzung vom Donnerstag in erster Lesung begrüsst. Für das neue Amtsblatt will die Regierung die Publikationsplattform «Amtsblattportal» des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) einsetzen. Dieses kann online eingesehen und abonniert werden.
Das Portal wird bereits von elf Kantonen genutzt. Mit der Revision wird der Kanton insbesondere Kosten für Druck, Porti und Abo-Verwaltung einsparen. Diese betrugen 2023 rund 366'000 Franken.
Kostenersparnis durch Digitalisierung
Das Amtsblatt führte der Kanton lange kostendeckend, über Abonnements und Inserate. Jedoch halbierte sich in den letzten 20 Jahren die Zahl der Abonnements auf heute noch rund 4400.
Das digitale Amtsblatt soll über die Publikationsgebühren finanziert werden. Diese werden im gleichen Zug angepasst und sollen sinken. Am Schluss soll «eine schwarze Null» resultieren, wie der Präsident der vorberatenden Kommission, Alex Höchli (Mitte-GLP), festhielt.
Geringer Redebedarf bei Vorlage
Die Vorlage sorgte kaum für Redebedarf, die Fraktionen drückten jeweils ihre Befürwortung aus. Dennoch gab es in der Eintretensdebatte auch kritische Voten.
Thomas Michel (SVP) hielt fest, seiner Ansicht nach sei das Amtsblatt auf Papier nach wie vor ein Bedürfnis der Bevölkerung. Ins gleiche Horn blies Helen Keiser-Fürrer (CSP). Zudem erhöhe sich mit der Gesetzesänderung der Aufwand für die Informationsbeschaffung gegenüber einer Heimlieferung eines gedruckten Blatts.
Zugang zum digitalen Amtsblatt gewährleistet
Alex Höchli wies darauf hin, dass der Zugang zum Amtsblatt für Menschen ohne Internetzugang oder mit Mühe mit der Technik bei der Staatskanzlei oder der Gemeindekanzlei gewährleistet werde. Thomas Baumgartner (FDP) zeigte sich überzeugt, mit dem digitalen Amtsblatt könnte künftig eine breitere Bevölkerung erreichen als heute.
Die Schlussabstimmung erfolgt in zweiter Lesung. Bei Annahme des Gesetzes tritt dieses per 1. Januar 2026 in Kraft.