Obwalden senkt Umsatzgrenze bei Härtefällen auf 50'000 Franken
In Obwalden haben auch kleinere Unternehmen Anspruch auf Corona-Hilfen. Der Kanton senkt die Umsatzgrenze auf 50'000 Franken.

Das Wichtigste in Kürze
- Obwalden senkt die Umsatzgrenze für Härtefälle.
- Damit haben auf kleinere Unternehmen Anspruch auf Nothilfe.
- Zudem wird die Höchstgrenze der Unterstützung angehoben.
Im Kanton Obwalden haben neu auch kleinere Unternehmen Anspruch auf Hilfe aus dem Corona-Härtefallprogramm. Der Regierungsrat senkt die Umsatzgrenze von 100'000 auf 50'000 Franken. Er öffnet zudem am 5. Mai ein zweites Fenster für neue Gesuche.
Im ersten Zeitfenster vom 1. Februar bis 12. März waren in Obwalden 185 Härtefallgesuche eingegangen, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. 142 davon erhielten einen positiven Entscheid, bislang wurden 4,2 Millionen Franken ausbezahlt.
Höchstgrenze angehoben
Dabei handelte es sich vorwiegend um Teilzahlungen, da in einem ersten Schritt nur 7 Millionen Franken zur Verfügung standen. Zuletzt stockte der Bund das Härtefallprogramm auf 10 Milliarden Franken auf und der Obwaldner Kantonsrat sprach am 1. April die nötigen Zusatz- und Nachtragskredit, sodass Obwalden nun 24 Millionen Franken vergeben kann.
Neben der Senkung der Umsatzgrenze erhöht der Regierungsrat die Höchstgrenze der Unterstützungsgelder von 150'000 Franken auf 1,2 Millionen Franken. Damit trage man auch jenen Unternehmen Rechnung, die nahe an der Umsatzgrenze von 5 Millionen Franken liegen. Neu kommt der Bund für jene Härtefall-Firmen auf, die über 5 Millionen Franken Umsatz erzielen.