Nischen-Automarken bei CO2-Zielen nicht mehr ausgenommen

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Bern,

Für Fahrzeuge von Klein- und Nischenmarken gelten künftig dieselben CO2-Zielwerte wie für andere Fahrzeuge. Das Parlament will die Verordnung zum CO2-Gesetz entsprechend ergänzen.

Trotz Klimaschutz-Debatte hält der SUV-Boom an. Foto: Franziska Kraufmann
Trotz Klimaschutz-Debatte hält der SUV-Boom an. Foto: Franziska Kraufmann - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat nahm am Mittwoch eine Motion von Damian Müller (FDP/LU) mit 123 zu 54 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Der Rat folgte damit der Mehrheit der Umweltkommission (Urek-N). Zur Reduktion der Treibhausgas-Ausstosses müssten alle Marken beitragen, fand diese. Auch der Bundesrat ist mit dem Anliegen einverstanden. Er kann sich nun an die Umsetzung machen.

Müller macht in der Motion geltend, dass Fahrzeuge kleinerer Marken und Nischenmarken in der Schweiz mehr Marktanteil hätten als in der EU. Dass diese Marken bei den Sanktionen für das Nicht-Einhalten der CO2-Vorschriften nicht gleich behandelt würden wie grosse Marken, sei stossend.

Das festgelegte Ziel von 130 Gramm CO2 pro Kilometer werde seit Jahren nicht erreicht; die Emissionen von Fahrzeugen nähmen zu. Zur Kategorie Klein- respektive Nischenmarken gehörten 2020 laut Motionstext unter anderem Subaru, Jaguar, Land Rover und Suzuki sowie als Kleinhersteller Maserati, Bentley, Cadillac, Chevrolet und GMC.

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