Damit das Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) flexibler agieren kann, will die Regierung die gesetzlichen Grundlagen anpassen.
strom
Die Regierung plant, dem EWN mehr finanziellen Spielraum zu geben. - Sina Schuldt/dpa
Ad

Damit das Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) bei Bedarf rasch und flexibel handeln kann, will die Regierung die gesetzlichen Grundlagen anpassen. Unter anderem soll der Verwaltungsrat grösseren finanziellen Handlungsspielraum erhalten.

Konkret soll der Verwaltungsrat künftig Investitionen oder Beteiligungen bis zu 30 Millionen Franken selbstständig absegnen, wie aus einer Medienmitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag hervorgeht. Heute liegt diese Grenze bei vier Millionen Franken.

Neu soll dem EWN auch ermöglicht werden, dass es auch Dienstleistungen im Bereich Energie und Infrastruktur erbringen kann. Der Handlungsspielraum soll dabei aber über die sogenannte «Eignerstrategie» des Regierungsrates gesteuert werden, heisst es weiter.

Ausweitung von Dienstleistungen und Änderung in der Zusammensetzung

Zudem wird die Zusammensetzung des Verwaltungsrates geändert. Bisher mussten mindestens ein Mitglied des Landrates und ein Mitglied des Regierungsrates im Verwaltungsrat vertreten sein.

Künftig ist die Vertretung des Landrates nicht mehr gesetzlich verankert. Der Einsitz eines Regierungsratsmitgliedes bleibt jedoch bestehen, um eine direkte Verbindung zwischen Verwaltungsrat und Gesamtregierungsrat sicherzustellen.

Joe Christen
Joe Christen ist für die Nidwaldner Klimapolitik zuständig. (Archivaufnahme) - KEYSTONE/PATRICK HUERLIMANN

Um Anstellungsbedingungen flexibler auf das wettbewerbliche Umfeld auszurichten, will die Regierung vom öffentlichen Personalrecht zum privatrechtlichen Obligationenrecht wechseln.

Mit der Vorlage würden Rahmenbedingungen geschaffen, damit das EWN sich im dynamischen Marktumfeld behaupten und nachhaltig weiterentwickeln könne, wird der Nidwaldner Umweltdirektor Joe Christen (FDP) zitiert.

Die Regierung schickte die Teilrevision des Gesetzes über das kantonale Elektrizitätswerk in die Vernehmlassung. Sie dauert bis Ende August. Läuft alles nach Plan, soll es Mitte 2025 in Kraft treten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

DienstleistungenVerwaltungsratFrankenEnergieRegierung