Nidwalden überarbeitet das Verfahren seiner Gemeindeversammlungen, um mehr Effizienz und Flexibilität zu gewährleisten.
Gemeindeversammlung
Gemeindeversammlung (Symbolbild).
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Der Kanton Nidwalden organisiert die Gemeindeversammlungen neu. Das Verfahren an den Versammlungen wird vereinfacht, dem Gemeinderat wird mehr Zeit zur Vorbereitung eingeräumt. Der Landrat hat am Mittwoch eine entsprechende Reform in erster Lesung unterstützt.

Angestossen worden war die Revision von den Gemeinden selbst. Justizdirektorin Karin Kayser-Frutschi (Mitte) sagte, die Forderung sei von den Gemeindeschreiberinnen und -schreibern schon 2014 erhoben worden. Um die Anliegen umzusetzen, müsse nicht nur das Gemeindegesetz, sondern auch die Verfassung angepasst werden.

Kayser-Frutschi betonte, dass es keine Totalrevision sei, sondern dass gezielte Änderungen umgesetzt würden.

So wird die First zur Einberufung von ausserordentlichen Gemeindeversammlungen von drei auf vier Monate gestreckt.

Mehr Zeit für Vorbereitungsarbeiten

Mehr Zeit erhält der Gemeinderat auch, um von der Gemeindeversammlung mit einer allgemeinen Anregung verlangte Vorlage auszuarbeiten.

Neu muss die Gemeindeversammlung zu jedem Geschäft eine Schlussabstimmung durchführen. Heute gibt es diese nur, wenn ein Antrag auf Verwerfung gestellt wurde.

Zudem wird die Referendumsmöglichkeit gegen Verordnungen gestrichen. Die Neuerung soll dem Gemeinderat mehr Flexibilität geben. Das Referendumsrecht gegen die den Verordnungen übergeordneten Reglemente wird nicht angetastet.

Gemeinden erhalten zudem die Möglichkeit, für das Präsidium eine vier- statt eine zweijährige Amtsdauer vorzusehen. Diskussionen lösten die Neuerungen im Landrat keine aus. Abgestimmt wird nach der zweiten Lesung.

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