Der Prozess wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs gegen einen 48-jährigen Fluglotsen geht in Bülach weiter. Das Urteil wird im März erwartet.
ein fluglotse in deutschland.
Der Fluglotse rief das Sportflugzeug auf, rechts abzudrehen (Symbolbild). - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Im August 2012 nähern sich zwei Flugzeuge gefährlich nahe.
  • Ob das Manöver gefährlich war und wer die Schuld trägt, ist nicht geklärt.
  • Der Fluglotse steht nun in Bülach abermals vor dem Richter.

Pflichten vernachlässigt oder angemessen reagiert? Das Bezirksgericht Bülach hat sich heute Mittwoch erneut mit einem 48-jährigen Fluglotsen befasst, der wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs angeklagt ist.

Er soll am Flughafen Zürich einen Beinahe-Crash verursacht haben. Das Urteil wird voraussichtlich erst im März eröffnet.

Ungeklärte Schuldfrage

Klar ist, dass sich am 22. August 2012 zwei Maschinen, ein Sportflugzeug des Typs Sportcruiser und eine Saab 2000 der Darwin Airlines, sehr nahe kamen. Die Sportmaschine flog in einem 90-Grad-Winkel direkt auf die Saab-Maschine zu.

Ob das wirklich gefährlich war und wer die Schuld dafür trägt – darüber sind sich Staatsanwaltschaft und Beschuldigter allerdings nicht einig.

Keine besondere Situation

Der Fluglotse argumentiert, für ihn sei klar gewesen, dass die Maschinen aneinander vorbeigehen. Als er gemerkt habe, dass es vielleicht trotzdem eng werde, habe er angemessen reagiert und den Sportcruiser angewiesen, steil rechts abzudrehen.

Das Manöver verlief glimpflich, verletzt wurde niemand. Weil die Situation nichts Besonderes gewesen sei, habe er sie nicht den Behörden gemeldet, sagte der Lotse beim Prozessbeginn im September 2018.

Gemeldet wurde der Vorfall schliesslich von einem der beiden Saab-Piloten, für den dies der «kritischste Moment seiner vierzig Jahre dauernden Karriere» gewesen sei. Er habe deswegen schlaflose Nächte gehabt.

Abstand war doch etwas grösser

Eine etwas andere Sicht als der Lotse hat auch die Staatsanwaltschaft, die den Schweizer mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten bestrafen will. Sie wirft dem Lotsen vor, dass er seine Pflichten vernachlässigt habe.

Es sei grosses Glück gewesen, dass in beiden Maschinen erfahrene Piloten gesessen hätten. Es habe durchaus eine Gefahr für Besatzungen und Passagiere bestanden, immerhin rund 20 Personen.

Andere Resultate als Sust

Nachdem der Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle Sust bereits viele Daten zum Vorfall lieferte, wurde heute Mittwoch ein zusätzlicher Gutachter einvernommen.

Er zeichnete die Flugwege anhand der Radardaten neu nach und kam dabei teilweise zu anderen Resultaten als der Sust-Bericht.

Weniger brenzlig aber trotzdem gefährlich

So war der Abstand der beiden Maschinen wahrscheinlich doch etwas grösser als im Sust-Bericht angegeben: rund 290 Meter und nicht 205 Meter.

Die Situation war also etwas weniger brenzlig als ursprünglich angenommen – aber immer noch gefährlich.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Flughafen Zürich