Neuenburg führt elektronisches Abstimmen wieder ein
Die Stimmberechtigten im Kanton Neuenburg können ab dem Urnengang vom Sonntag, 29. November 2026, wieder elektronisch abstimmen. Der sichere Abstimmungskanal soll die Ausübung der politischen Rechte erleichtern und ergänzt die bereits bestehenden Möglichkeiten der brieflichen Stimmabgabe sowie der Urnenabstimmung.

Als Pionierkanton im Bereich des E-Votings hatte Neuenburg zwischen 2005 und 2019 bei insgesamt 56 Abstimmungen und Wahlen elektronische Stimmabgaben ermöglicht. Nach einer Übergangsphase, in der der Bundesrat eine Gesamtevaluation vornahm, wurden die Versuche 2023 mit den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen, Thurgau und Graubünden auf der Grundlage des Systems der Schweizerischen Post wieder aufgenommen.
Nun nimmt auch der Kanton Neuenburg die Versuche mit demselben System wieder auf. Die Wiedereinführung steht allerdings noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung des Bundes, die im Verlauf des Septembers erwartet wird, wie der Kanton Neuenburg am Dienstag mitteilte.
Für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer mit politischem Wohnsitz im Kanton bietet die Lösung besondere Vorteile. Sie reduziert die Einschränkungen durch Postlaufzeiten, die eine fristgerechte Berücksichtigung der Stimmen mitunter erschweren können, betonen die Neuenburger Behörden.
Die Nutzung des elektronischen Stimmkanals setzt eine vorgängige Anmeldung über den zentralen Online-Schalter der Neuenburger Gemeinwesen voraus. Stimmberechtigte müssen zunächst ein persönliches Konto eröffnen und sich anschliessend gezielt für das elektronische Abstimmen registrieren.










