Negativer Corona-Test ist kein Quarantäne-Austrittsticket

Aline Klötzli
Aline Klötzli

Bern,

Das BAG schreibt in verschiedenen Szenarien eine zehntägige Quarantänepflicht vor. Auch ein negativer Corona-Test hilft da nicht weiter.

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Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Corona-Risikoländern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das BAG schreibt in mehreren Fällen eine zehntägige Quarantäne vor.
  • Auch wer einen negativen Corona-Test aufweist, muss Zuhause bleiben.
  • In einem Instagram-Video macht das Bundesamt auf die Problematik aufmerksam.

Seit Anfang Juli führt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Liste mit den Corona-Risikoländern. Um das Coronavirus einzudämmen, gilt für die Reiserückkehrer aus den betroffenen Staaten eine Quarantänepflicht von zehn Tagen.

Mit anderen Worten: Nach Einreise in die Schweiz müssen sich die Personen umgehend in ihr Zuhause begeben. Erst nach zehn Tagen darf der Ort wieder verlassen werden.

Zehntägige Quarantäne so oder so

Dieselbe Vorschrift gilt für diejenigen, welche engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Und aufgepasst: Auch ein negatives Corona-Testergebnis stellt kein Austrittsticket aus der Quarantäne dar.

In einem neuen Beitrag auf den sozialen Medien macht das BAG erneut auf die Problematik aufmerksam.

Die Begründung: Wird der Covid-19-Test zu früh gemacht, kann es sein, dass dieser trotz einer Infizierung negativ ausfällt. Das Virus breitet sich bei jedem Menschen unterschiedlich schnell aus. Damit der Test überhaupt positiv ausfallen kann, muss sich der Virus erst genug im Körper vermehrt haben.

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