Die zuständige Nationalratskommission will das Reduktionsziel und die im CO2-Gesetz festgehaltenen Massnahmen bis Ende 2024 fortführen. Sie hat am Dienstag eine entsprechende Kommissionsinitiative beschlossen.
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Eine Industrieanlage stösst Kohlenstoffdioxid aus. (Archivbild) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Nein zur Totalrevision des CO2-Gesetzes vom 13.

Juni läuft das geltende CO2-Gesetz zwar weiter, allerdings würden bereits 2022 das Reduktionsziel und wichtige Massnahmen wegfallen.

Um dies zu verhindern, hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) mit 18 zu 7 Stimmen eine Kommissionsinitiative beschlossen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Mit dieser Initiative soll das befristete Reduktionsziel des geltenden CO2-Gesetzes bis Ende 2024 verlängert werden.

Ohne eine solche Verlängerung könnten sich Firmen bestimmter Branchen nach 2022 nicht mehr von der CO2-Abgabe befreien lassen, indem sie sich verpflichten, ihren CO2-Ausstoss zu senken, heisst es zur Begründung.

Aus Sicht der Kommission wäre dies ein grosser Nachteil für die Schweizer Industrie. Zudem gäbe es ab 2022 keine Kompensationspflicht mehr für die Importeure von Benzin und Diesel. «Damit wäre die Finanzierung vieler klimafreundlicher Vorhaben gefährdet.»

Als nächster Schritt wird die zuständige Kommission des Ständerats (Urek-S) über die Initiative befinden. Stimmt sie dem Vorhaben zu, kann die Urek-N eine Vorlage ausarbeiten.

Für die Zeit nach 2024 soll nach Auffassung der Kommissionsmehrheit eine neue klimapolitische Vorlage erarbeitet werden. Die grosse Frage, wie es in der Schweizer Klimapolitik weitergeht, solle in diesem Rahmen geklärt werden.

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