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Nationalrat hält am Schleppschlauch-Obligatorium für Jauche fest

Keystone-SDA
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Bern,

Der Nationalrat hat eine Motion gegen das Schleppschlauch-Obligatorium abgelehnt. Ab nächstem Jahr sind die Schleppschläuche obligatorisch.

Schleppschlauch Nationalrat
Nicht mehr sprühen: Bauern dürfen in Zukunft nur noch mit Schleppschlauch Gülle verteilen. - dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat wollte das Schleppschlauch-Obligatorium mit einer Motion verhindern.
  • Diese wurde aber vom Nationalrat mit 102 zu 83 Stimmen abgelehnt.
  • Ab nächstem Jahr sind die Schleppschläuche für Bauern nun obligatorisch.

Bauern sollen ihre Gülle künftig mit dem Schleppschlauch ausbringen müssen, wenn es die Bedingungen zulassen. Der Nationalrat hält am ab 2022 geplanten Schleppschlauch-Obligatorium fest.

Eine Motion aus dem Ständerat wollte es vor der Einführung wieder abschaffen. Die grosse Kammer lehnte sie aber am Donnerstag mit 102 zu 83 Stimmen ab. Der Ständerat hätte gewollt, dass der Gebrauch dieses Systems weiter finanziell gefördert wird.

Schleppschläuche ab nächstem Jahr obligatorisch

Im Nationalrat setzten sich die Minderheit der Wirtschaftskommission (WAK-N) und der Bundesrat durch. Die Motion von Ständerat Peter Hegglin (Mitte/ZG) ist damit vom Tisch und Schleppschläuche werden ab 1. Januar 2022 obligatorisch, wo ihr Einsatz topografisch möglich ist. Dies soll die Ammoniak-Emissionen deutlich senken.

Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-N) hätte die Motion annehmen wollen. Sie fand, ein Förderprogramm bringe mehr als Zwang. An Hängen oder dort, wo Bäume stünden, eigneten sich die Schleppschläuche nicht. Bei diesem Verfahren wird die Gülle über Schläuche vom Fass direkt aufs Erdreich ausgebracht statt gespritzt.

für Jauche
Bald nur noch so: Ein Landwirt verteilt Gülle mit Schleppschläuchen auf dem Feld. - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Trotz Fördermassnahmen steige der Anteil der Gülle, die mit Schleppschlauch ausgebracht werde, nicht mehr, argumentierten Minderheit und Bundesrat. Für Flächen, für die sich das Verfahren nicht eigne, gebe es weiterhin Ausnahmen.

Die meisten Kantone unterstützten das Obligatorium, sagte Landwirtschaftsminister Guy Parmelin zudem. Das Verfahren mit Schleppschlauch trage dazu bei, die Nährstoffverluste der Landwirtschaft zu senken, ohne negative Folgen für die Produktion.

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