Im Rahmen der geltenden Corona-Unterstützungsmassnahmen für den Kulturbereich wurden seit März 2020 insgesamt 23'000 Gesuchte bewilligt und 420 Millionen Franken ausgerichtet. Vor diesem Hintergrund will der Nationale Kulturdialog, dass die geltenden Massnahmen bis Ende 2022 verlängert werden.
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Kultur (Symbolbild) - zVg
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die aktuelle Rechtsgrundlage der Covid-19-Massnahmen für die Kulturbranche läuft Ende 2021 aus.

Deshalb wird das Eidgenössische Parlament in der kommenden Wintersession über eine Verlängerung entscheiden.

«Kantone, Städte und Gemeinden unterstützen den Vorschlag des Bundesrates, die Kulturbestimmung im Covid-19-Gesetz bis Ende 2022 zu verlängern», teilte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am Dienstag mit. Dies im Nachgang zur Sitzung des Nationalen Kulturdialogs vom 22. November.

Zudem hebt der Nationale Kulturdialog die angemessene Entschädigung von Kulturschaffenden hervor. Das sei eine der Herausforderungen, die bereits vor der Pandemie bestanden, in den letzten Monaten aber an Bedeutung gewonnen hätten. Ziel sei, die kulturelle Vielfalt der Schweiz zu erhalten, heisst es weiter in der Mitteilung.

Der Nationale Kulturdialog ist 2011 ins Leben gerufen worden. Beteiligt daran sind die Kulturbeauftragten des Bundes, der Kantone, Städte und Gemeinden sowie politische Instanzen; dazu gehören der Vorsteher des EDI, Vertreter der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, des Schweizerischen Städte- und des Schweizerischen Gemeindeverbands.

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