Nachrichtendienst veröffentlicht Schweizer Dossier zu Josef Mengele
Der NDB hat das Dossier über KZ-Arzt Josef Mengele veröffentlicht. Zuvor war der Zugang zu den Akten umstritten.

Der Nachrichtendienst hatte Einsichtsgesuche zum Dossier bisher abgewiesen, zuletzt im Februar 2026, wie er am Donnerstag mitteilte. Dabei habe der gesetzliche Quellenschutz den Ausschlag gegeben.
Das Dossier untersteht einer nach Archivrecht erweiterten Schutzfrist bis Ende 2071. Im Beschwerdeverfahren gegen den Entscheid vom Februar 2026 hätten Abklärungen ergeben, dass für dieses Dossier eine Vorgabe des Bundesrats gilt, die innerhalb der Schutzfrist einen liberalen Zugang verlangt.
2001 lieferte der damalige Polizeidienst der Bundesanwaltschaft das 217-seitige Dossier an das Bundesarchiv ab. Im selben Jahr wies der Bundesrat die zuständigen Stellen an, für das von der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg, bekannt als «Bergier-Kommission», ausgewertete Archivgut den Spielraum des Archivierungsgesetzes auszuschöpfen und eine liberale Einsichtspraxis zu verfolgen.
Die Kommission hatte auch das Mengele-Dossier für ihren Bericht ausgewertet. Für den NDB sei aber nicht erkennbar gewesen, dass das Dossier zu diesem Archivgut gehört, heisst es. Welche Dossiers darunterfallen, sei weder in Listen erfasst noch am Archivgut gekennzeichnet.
Das Dossier enthält zahlreiche Zeitungsberichte. Darin geht es vor allem um den Verdacht, dass sich Mengele mehrfach in der Schweiz aufgehalten haben könnte, auch zu einer Zeit, als er international zur Verhaftung ausgeschrieben war.
Zudem finden sich darin teilweise geschwärzte Polizeirapporte, Einreisesperren und Verhaftungsbefehle gegen Mengele. Dokumentiert sind ebenfalls Ermittlungen gegen Personen, die ihm möglicherweise Unterschlupf gewährt haben könnten.
Nur wenige Schwärzungen
Der NDB habe «so wenig Schwärzungen wie möglich» vorgenommen, heisst es. Geschützt würden Personendaten von Angestellten der Bundesverwaltung mit Bezug zum NDB und dessen Vorgängerorganisationen, Informationen, die dem gesetzlichen Quellenschutz unterliegen, sowie Daten von Drittpersonen. Öffentlich bekannte Personen seien davon ausgenommen.
Der NDB teilt zudem mit, dass er seine Zugangspraxis bei archivierten Unterlagen generell überprüfen werde.
Der Historiker Gérard Wettstein, der die Beschwerde geführt hatte, zeigte sich bereits im Mai in einem Bericht der SRF-«Tagesschau» erfreut über diesen «wichtigen Schritt». Dieser ermögliche es, mit Mythen über mögliche Aufenthalte Mengeles in der Schweiz aufzuräumen.
Josef Mengele (1911–1979) war als Arzt im Konzentrationslager Auschwitz für grausame und oftmals tödliche medizinische Experimente verantwortlich. Er wurde als «Todesengel von Auschwitz» bekannt.
Nach Kriegsende floh Mengele nach Südamerika. 1979 starb er bei einem Badeunfall.






