Daten

Nachrichtendienst sammelt weiterhin unrechtmässig Daten

Keystone-SDA
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Bern,

Nach wie vor sammelt der Nachrichtendienst des Bundes mehr Informationen als ihm das Gesetz erlaubt. Zu diesem Schluss kommt die parlamentarische Oberaufsicht.

Avast
Die Daten von Millionen Avast-Nutzern wurden an Drittfirmen weitergegeben. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CB ORO

Das Wichtigste in Kürze

  • Die parlamentarische Oberaufsicht kritisiert den Nachrichtendienst in ihrem Jahresbericht.
  • Der Nachrichtendienst des Bundes verstösst bei der Datensammlung gegen das Gesetz.
  • Der NDB sammelte unnötig Zeitungsartikel, Agenturmeldungen und Texte von Internetseiten.

In den letzten Jahren hatten Fälle wie jene von alt SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen und der ehemaligen SP-Ständerätin Anita Fetz zu reden gegeben: Linke Politikerinnen und Politiker tauchten teils dutzendfach in den Datenbanken des NDB auf.

Eine Aufsichtseingabe von «grundrechte.ch» veranlasste die Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte (GPDel), genauer hinzuschauen.

Die parlamentarische Oberaufsicht stellt dem Nachrichtendienst in ihrem Jahresbericht kein gutes Zeugnis aus. Unter anderem verstiess der NDB gegen das Gesetz, in dem er tausende nicht benötigte Zeitungsartikel, Agenturmeldungen und Texte von Internetseiten sammelte. Dasselbe gilt für die täglichen Ereignisübersichten, die die GPDel analysiert hat.

Überwachung kurdischstämmiger Politiker

Kritisch beurteilt sie auch die Berichte kantonaler Nachrichtendienste. Das Gesetz verbietet nämlich die Beschaffung von Informationen über politische Betätigungen, es sei denn, es bestehe Terror- oder Spionageverdacht. Schon vor Jahren war die Überwachung kurdischstämmiger Politiker in Basel ans Licht gekommen. Die GPDel stellte nun fest, dass die entsprechenden Informationen auch nach 15 Jahren noch nicht aus den Datenbanken des Nachrichtendienstes gelöscht worden sind.

NDB Jean-Philippe Gaudin
Der Direktor des NDB, Jean-Philippe Gaudin. (Archivbild) - Keystone

Der NDB messe den Schranken des Gesetzes bei der Datenerfassung zu wenig Beachtung bei. Dies schreibt die GPDel in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Bericht. Ein Grund dafür ist eine interne Weisung, die laut GPDel von einer falschen Auslegung von Rechtsbegriffen ausgeht. Obwohl sich die Aufsichtsdelegation auf die Beurteilungen des Bundesamts für Justiz und des Bundesverwaltungsgerichts stützt, lehnt der Direktor des Nachrichtendienstes eine Korrektur der Weisung ab.

Mangelnde Auskunftserteilung

Mängel stellte die GPDel auch bei der Auskunftserteilung fest. In einigen untersuchten Fällen waren die Auskünfte unvollständig. Teilweise fehlten Informationen über den Zweck der Datenbearbeitung, die Empfänger oder die Herkunft der Angaben.

Zur Datenbearbeitung macht die GPDel insgesamt neun Empfehlungen. Neben der Löschung der alten Informationen aus Basel-Stadt und der Anpassung der kritisierten Weisung geht es unter anderem um eine Überprüfung der tatsächlich benötigten öffentlichen Informationen. Im Visier hat die Aufsicht dabei vor allem die Presseschauen.

Weitere Empfehlungen betreffen die Auskunftsbegehren. Die GPDel verlangt unter anderem, dass unvollständige Auskünfte ergänzt und Betroffene über die Löschung von Daten ins Bild gesetzt werden.

Der NDB hat inzwischen rund 3,3 Millionen ältere Pressemeldungen aus den Datenbanken gelöscht. Ausserdem werden nicht benötigte Datenbestände identifiziert. Für diese wird eine maximale Aufbewahrungsfrist geprüft.

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