In Thalwil ZH haben zwei Hauseigentümer letztes Jahr Solarpanels auf ihrem Dach angebracht. Diese blendeten den Nachbar - weshalb er vor Gericht ziehen wollte.
Einfamilienhaus
Ein Einfamilienhaus mit Solarpaneelen auf dem Hausdach. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • In Thalwil führte eine Fotovoltaikanlage zu einem 18-monatigen Nachbarschaftsstreit.
  • Ein Nachbar fühlte sich gestört, weil die Sonnenkollektoren blendeten.
  • Am Ende erzielten die Anwälte der beiden Parteien eine aussergerichtliche Einigung.
Ad

Zwei Hauseigentümer aus Thalwil ZH haben sich im Frühling 2021 eine Fotovoltaikanlage mit 69 Panels bauen lassen. Kurz darauf erhielten die beiden Post von einem Nachbarn. Dieser fühlte sich von deren Solaranlage geblendet. In dem Schreiben drohte er laut «Zürichsee-Zeitung», die beiden Hausbesitzer für eventuelle gesundheitliche Schäden haftbar zu machen.

Haben Sie eine Solaranlage auf Ihrem Dach?

Im April desselben Jahres setzte der genervte Nachbar seine Drohung in die Tat um. Die Panel-Besitzer erhielten eine 26-seitige Anzeigeschrift. Darin beklagte er sich nicht nur übers Blenden, sondern auch darüber, dass das Gesuch nicht öffentlich ausgeschrieben worden sei.

Aussergerichtliche Einigung erzielt

In diesem Frühjahr kamen die Anwälte beider Parteien zu einer aussergerichtlichen Einigung. Der protestierende Nachbar übernahm sowohl seine eigenen Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten. Nach dem 18-monatigen Nachbarschaftsstreit darf die Fotovoltaikanlage nun offiziell bleiben.

justitia
Die Justitia symbolisiert Gerechtigkeit. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Hätte die Gemeinde am Zürichsee dafür sorgen müssen, dass der Bau der Sonnenkollektoren öffentlich ausgeschrieben wird? Laut kantonaler Baudirektion, an deren Leitfaden sich Thalwil hält, ist in diesem Fall zu Recht keine öffentliche Ausschreibung erfolgt. Dazu verpflichtet sich ein Installateur lediglich, wenn das Gebäude in der Kernzone liegt oder unter Denkmalschutz steht.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GerichtThalwil