FC Dietikon: Zoff zwischen Club-Boss & Schiris landet vor Gericht!
2023 ärgert sich Dr. Claudio Lorenzet, Präsi des FC Dietikon, über eine Schiedsrichterleistung. Der Fall sorgt für eine langwierige juristische Nachspielzeit.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Spiel des FC Dietikon im Jahr 2023 hat ein langes Nachspiel.
- Präsident Dr. Claudio Lorenzet ärgert sich auf Facebook über die Schiedsrichter.
- Die Unparteiischen gehen danach rechtlich gegen ihn vor.
- Lorenzet geht am Ende als Sieger aus dem Ring.
Tohuwabohu im Amateurfussball! Nach einem 2.-Liga-Interregio-Spiel im Jahr 2023 sorgt ein Facebook-Post für erhitzte Gemüter: Ein Club-Präsident übt scharfe Kritik an den Schiedsrichtern – und wird angezeigt. Was folgt, ist eine jahrelange juristische Auseinandersetzung.
Aber der Reihe nach: Dr. Claudio Lorenzet, Präsident des FC Dietikon, ist im März 2023 bei einem Spiel seiner ersten Mannschaft vor Ort.

Mit einigen Entscheiden der Unparteiischen ist Lorenzet überhaupt nicht einverstanden. Unter anderem ärgert er sich über einen klaren Ellbogenschlag ins Gesicht, der von den Schiedsrichtern nicht geahndet wird. Seinem Ärger macht er danach mit einem Post in den sozialen Medien Luft.
Facebook-Post sorgt für Ärger
«Wenn Pfeifen pfeifen», titelt der Club-Boss und schreibt über «spielbestimmende Entscheide» der Schiedsrichter. Schliesslich richtet er sich direkt an den Verband: «Lieber SFV, ‹entsorgt› diese Schiedsrichter. Sie schaden dem Fussball», so Lorenzet.
Zudem erklärt der FCD-Präsident: «Die Zeilen entsprechen nicht einer zornigen Stimmungslage oder aus Enttäuschung, sondern weil klare Sachverhalte für den Zuschauer rational nicht mehr verständlich sind.»
Lorenzet erklärt sogar, der Verband dürfe ihm für seine Zeilen «gerne eine Busse geben».
Und tatsächlich reagiert der Zürcher Fussballverband: Lorenzet wird mit einer Busse von 1000 Franken belegt. Nach seiner Darstellung geschieht dies ohne vorgängige Anhörung und ohne Kenntnis des vollständigen Sachverhalts.
Für Lorenzet ist das Vorgehen des Verbands nicht akzeptabel. Er empfindet die Sanktion als eine Art «Selbstjustiz». Und als Versuch, ihn wegen seiner Kritik an den Schiedsrichtern mundtot zu machen.

Parallel dazu hat der Facebook-Post weitere Folgen: Die betroffenen Schiedsrichter gehen rechtlich gegen Dr. Claudio Lorenzet vor.
Gleich mehrere Passagen sollen ihrer Ansicht nach strafrechtlich relevant sein. Im Juni 2023 wird Strafantrag wegen «Verleumdung, eventualitärer übler Nachrede und eventualitärer Beschimpfung» gestellt.
Doch damit nicht genug: Die Schiedsrichter fordern von Lorenzet jeweils 5’000 Franken Genugtuung sowie eine öffentliche Entschuldigung.
Beschwerde wird abgewiesen
Im Oktober 2025 stellt die Staatsanwaltschaft des Kanton Basel-Stadt das Verfahren gegen Lorenzet ein.
Klarer Punktsieg für den Präsidenten des FC Dietikon? Noch nicht. Die Schiedsrichter akzeptieren die Einstellungsverfügung nicht und reichen Beschwerde ein.
Sie verlangen, dass die Verfügung aufgehoben und die Angelegenheit zur Fortführung des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen wird. Die Kosten soll Lorenzet übernehmen.

Doch auch vor dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt setzen sich die Schiedsrichter nicht durch: Die Beschwerde wird vollumfänglich abgewiesen.
Hilfreich für den Ausgang des Verfahrens: Durch die Aussagen der Schiedsrichter wird bekannt, dass die Unparteiischen in der besagten Partie inspiziert wurden.
Der entsprechende Bericht wird von der Staatsanwaltschaft eingefordert. Und zeigt auf: Lorenzets Kritik an wesentlichen Fehlentscheidungen wird durch den Inspizienten bestätigt.
Die Schiedsrichter hätten noch die Möglichkeit, den Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen. Darauf verzichten sie. Sie akzeptieren den Entscheid des Appellationsgerichts.
Das hat auch finanzielle Konsequenzen: Innert weniger Tage überweisen die Schiedsrichter Dr. Claudio Lorenzet nach dem verlorenen Verfahren insgesamt 12’500 Franken. Diese dienen unter anderem zur Entschädigung für die Rechtsanwaltskosten.

Damit endet eine jahrelange juristische Auseinandersetzung: Das Strafverfahren gegen Lorenzet wird eingestellt, die dagegen erhobene Beschwerde abgewiesen und der Entscheid nicht ans Bundesgericht weitergezogen.
Lorenzet: «Geschichte für mich abgeschlossen»
Lorenzets Rechtsanwalt Gabriel Püntener kritisiert gegenüber Nau.ch das Vorgehen der Schiedsrichter: «Die SFV-Statuten verbietet ihren Mitgliedern und Akteuren unter Androhung von Disziplinarmassnahmen, bei Konflikt den Weg an die Gerichte zu beschreiten.» Dafür seien nämlich verbandsinterne Verfahren vorhanden.
«Indem die Schiedsrichter die Sache mit ihrer Strafanzeige vor die Justiz getragen haben, entstanden erhebliche Kosten», so Püntener weiter. «Und es wurden wie beispielsweise mit dem Inspektionsbericht des zuständigen Schiedsrichterverbandes Interna bekannt, welche potentiell den Zielen des Fussballverbandes schaden können.»

Dr. Claudio Lorenzet selbst erklärt die Angelegenheit für beendet – verbindet dies aber mit einem letzten Wunsch: «Für mich ist die Geschichte nun abgeschlossen», sagt er bei Nau.ch
Lorenzet weiter: «Eine öffentliche Entschuldigung der beiden Schiedsrichter, die immer noch in der 2. Liga interregional pfeifen, würde ich als Akt der Grösse empfinden. Der Zürcher Fussballverband sollte nicht voreilig urteilen und mit Bussen bestrafen. Die 1000 Franken, die ich ungerechtfertigterweise bezahlt habe, soll der Verband einem wohltätigen Zweck überweisen.»












