Nach Leerkündigung wohnen in Sugus-Häusern Asylsuchende

    Riccardo Schmidlin
    Riccardo Schmidlin

    Zürich,

    In den Zürcher Sugus-Häusern wohnen neue Mieter – darunter Asylsuchende, deren Zimmer teilweise über Steuern finanziert werden.

    Sugus
    Die Massenkündigung in den Sugus-Häusern in Zürich stiess auf massive Kritik. - Nau.ch / Nico Leuthold

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Asylorganisation Zürich zahlt pro Zimmer 1200 Franken – teils mit Steuergeld.
    • Zwischenmieten verschleiern, wie die Sugus-Wohnungen vergeben werden.

    Die Leerkündigung in drei der Zürcher Sugus-Häuser sorgte 2024 für einen Aufschrei. 105 Mietparteien waren betroffen. Die Schlichtungsstelle erklärte die Kündigungen für missbräuchlich – der Fall ist inzwischen beim Obergericht hängig.

    Während die meisten der ursprünglichen Mieterinnen und Mieter mittlerweile ausgezogen sind, wohnen inzwischen neue Personen in den Häusern.

    Wohnst du in einer Mietwohnung?

    Darunter befinden sich auch Personen aus dem Asylbereich, wie Recherchen von SRF zeigen. Insgesamt sollen fünf Personen aus dem Asylbereich in den Sugus-Häusern wohnen.

    Wohnung kostet jetzt doppelt so viel wie vorher

    Die Asylorganisation Zürich (AOZ) finanziert für drei vorläufig aufgenommene Männer aus Afghanistan und Äthiopien jeweils ein Einzelzimmer in einer 4,5-Zimmer-Wohnung.

    Pro Zimmer bezahlt die AOZ 1200 Franken brutto im Monat. Insgesamt kostet die Wohnung damit 3600 Franken monatlich.

    Rund doppelt so viel, wie die gesamte Wohnung vor der Kündigung der ursprünglichen Mieterschaft gekostet hatte. Die Steuerzahler kommen für einen Teil der Mietkosten auf. Die drei Männer haben die Zimmer selbst gefunden und ihre Mietverträge der AOZ vorgelegt.

    Die Vermietung läuft laut SRF über mehrere Zwischenmietverhältnisse. Die Eigentümerin Intuiva AG vermietet die Zimmer nicht direkt, sondern über eine Firma für Kurzzeitvermietungen.

    Regina Bachmann führt die Intuiva AG. Sie äusserte sich gegenüber SRF nicht zu den Mietverhältnissen.

    Asylorganisation kann keine Eigentümer ausschliessen

    Die AOZ begründet die Anmietung damit, dass bestimmte Eigentümer nicht pauschal ausgeschlossen werden könnten. Dafür gebe es keine rechtliche Grundlage.

    Ein solcher Ausschluss würde zudem die Verfügbarkeit von Wohnraum für Sozialhilfebeziehende einschränken.

    Kommentare

    DiVa M.

    Und was macht der Bund? Gar nichts m. Das ist beschämend und Volksablehnend.

    User #2036 (nicht angemeldet)

    SP gewählt, SP bekommen.

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