Nach Kopftuchverbot – «oben ohne» im Schwimmunterricht?
Ein Kopftuchverbot für Zürcher Schulen hat GLP-Kantonsrätin Sandra Bienek auf den Plan gerufen. Sie verlangt Gleichbehandlung auch beim Schwimmen.

Der Zürcher Kantonsrat sprach sich am Montag knapp für ein Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen aus. Wie das «SRF» berichtet, überwies das Kantonsparlament die SVP-Motion mit 87 zu 82 Stimmen an den Regierungsrat.
SVP, FDP und EDU setzten sich gemeinsam durch – unterstützt von Teilen der GLP und EVP, so das «SRF». SP, Grüne, Mitte und die Alternative Liste lehnten das Kopftuchverbot ab.
Die GLP-Kantonsrätin Sandra Bienek zog laut «T-Online» daraus umgehend Konsequenzen für weitere Bekleidungsdebatten. Sie forderte mit einer schriftlichen Anfrage an den Regierungsrat gleiche Kleiderregeln für alle Geschlechter im Schulsport.
Mädchen sollen «oben ohne» Schwimmen dürfen
Bienek argumentiert, das Kopftuchverbot verlange Gleichbehandlung – und diese müsse auch im Schwimmunterricht gelten. Wie «Bluewin» berichtet, stört sie sich daran, dass Buben in Badehosen, Mädchen hingegen im Badekleid schwimmen.
«Sie tragen nur ein Badekleid, weil sie soziale Anfeindungen und sexuelle Übergriffe fürchten», schreibt die Kantonsrätin laut «Bluewin». Sie will vom Regierungsrat wissen, wie sichergestellt werde, dass Mädchen den Schwimmunterricht «oben ohne» besuchen können.
Bienek sieht das Problem auch ausserhalb der Schulen. Sie stellt fest, dass immer mehr Männer mit nacktem Oberkörper joggen, während dies für Frauen «faktisch undenkbar» sei, berichtet «T-Online».
Kopftuchverbot wirft rechtliche Fragen auf
Bienek sieht keinen sachlichen Grund, weshalb Frauen und Mädchen bei der Körperbedeckung weniger Freiheiten hätten als Männer und Jungen. Jede Ungleichbehandlung sei «Ausdruck bestehender Machtverhältnisse», sagt die Kantonsrätin laut «T-Online»
Das Kopftuchverbot selbst steht rechtlich auf wackligem Boden. Das Bundesgericht hatte bereits festgestellt, dass ein solches Verbot stark in die Religionsfreiheit eingreife und einer klaren gesetzlichen Grundlage bedürfe.
Der Regierungsrat wurde nun damit beauftragt, eine entsprechende Gesetzesgrundlage auszuarbeiten. Laut dem «SRF» hat er zwei Jahre Zeit dafür.
Andere Kantone ziehen nach
Das Kopftuchverbot ist kein rein Zürcher Phänomen. Wie «T-Online» berichtet, haben die Kantone Aargau und St. Gallen ähnliche Vorstösse bereits gutgeheissen oder sind in Planung.

Im Kanton Genf wurde einer Lehrerin das Tragen eines Kopftuchs untersagt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stützte dieses Verbot, gestützt auf die strikte Trennung von Kirche und Staat, so «T-Online».








