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    Mutmasslicher Mörder war in der Zelle fleissig auf Facebook

    Keystone-SDA
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    Zürich,

    Der Prozess um eine tödliche Männerfeindschaft hat mit zusätzlichen Beweisanträgen der Anwälte und Offenlegung von Fehlverhalten des Angeklagten begonnen.

    Gefängnis
    Gericht in Aserbaidschan verurteilt ehemalige Karabach-Führung. - Pixabay

    Das Wichtigste in Kürze

    • Am Bezirksgericht Zürich hat ein Prozess um eine tödliche Männerfeindschaft begonnen.
    • Der Angeklagte soll dem davonrennenden Todesopfer in den Rücken geschossen haben.
    • Seine Anwälte stellen zusätzliche Beweisanträge.

    Der viertägige Prozess am Bezirksgericht Zürich um eine tödliche Männerfeindschaft hat mit zusätzlichen Beweisanträgen begonnen. Zudem wurde bekannt, dass der mutmassliche Mörder im Gefängnis fleissig auf Facebook war.

    Der Schweizer befindet sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug. Beim Prozess zeigte sich, dass er offenbar in seiner Gefängniszelle mit seinem Handy ein Video aufnahm und auf Facebook postete. Er singe und tanze darauf zu einem Rap-Song, in dem Gewalt verherrlicht werde.

    Damit zeige er, dass er nach wie vor nicht gewillt sei, sich an Regeln zu halten. In der Strafanstalt Pöschwies sei der Besitz von elektronischen Aufnahmegräten verboten sei.

    Reihenweise Beweisanträge

    Der Hauptbeschuldigte war mit zwei Verteidigern erschienen, einem amtlichen und einem erbetenen. Der amtliche Verteidiger disqualifizierte die Ermittlungen als «oberflächlich und streckenweise schludrig». Verantwortlich sei allerdings nicht der aktuelle Staatsanwalt, vor ihm sei ein anderer zuständig gewesen. Dieser sei «anscheinend überfordert gewesen mit diesem Fall».

    Er stellte deshalb eine ganze Reihe von ergänzenden Beweisanträgen. Es sei nämlich gar nicht erwiesen, dass sein Mandant den tödlichen Schuss abgegeben habe. Möglich sei auch, dass einer von dessen Kumpels im Rennen unabsichtlich den Schuss ausgelöst habe. Weiter sei das psychiatrische Gutachten zurückzuweisen und ein neues zu erstellen, da der Psychiater voreingenommen gewesen sei.

    Der Verteidiger beantragte zudem, mit einem konkreten Versuch die Auswirkungen von Pfefferspray auf den Beschuldigten zu testen und wissenschaftlich auszuwerten. Die beiden Gruppen hatten sich damals gegenseitig mit Pfefferspray besprüht. Es könne gut sein, dass der Mann gar nicht mehr in der Lage gewesen sei, gezielte Schüsse abzugeben.

    «Faires, würdiges Verfahren»

    Der erbetene Verteidiger unterstützte die Anträge seines Kollegen. «Es geht um ein faires, ausgewogenes, würdiges Verfahren», auf das jeder Beschuldigte Anrecht habe, sagte er.

    Am Nachmittag wird das Gericht bekanntgeben, wie es mit den Anträgen verfahren will. Sollte es ihnen stattgeben, würde die auf vier Tage angelegte Hauptverhandlung unterbrochen und erst wieder aufgenommen, wenn die offenen Fragen beantwortet wären.

    Lehnt es sie ab, folgen die Befragungen der drei Beschuldigten. Neben dem 36-Jährigen sind dies ein 25-jähriger Türke und ein 35-jähriger Tschetschene. Ihnen wird Gehilfenschaft vorgeworfen.

    Abrechnung in Zürich-Affoltern

    Zur Tat gekommen war es am frühen Morgen des 1. März 2015 in Zürich-Affoltern. Die drei Beschuldigten trafen damals mit dem späteren Opfer und drei seiner Kollegen zusammen, um die jahrelange Feindschaft zwischen den beiden Hauptpersonen zu klären.

    Nach einem Handgemenge soll der Hauptbeschuldigteauf seinem Kontrahenten in den Rücken geschossen haben.

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