Haft

Mutmasslicher Beteiligter an Genozid in Ruanda bleibt in Haft

Keystone-SDA
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Lausanne,

Ein wegen Kriegsverbrechen beschuldigter Mann aus Ruanda bleibt in Untersuchungshaft. Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen.

Bundesgericht Richterwahlen
Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mann soll 1994 am Massaker gegen die Tutsi beteiligt gewesen sein.
  • Ein im November gestelltes Gesuch um Entlassung wies das zuständige Gericht ab.
  • Diesen Entscheid hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts bestätigt.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am Massaker gegen die Tutsi im Jahr 1994 beteiligt gewesen zu sein. Der Beschwerdeführer befindet sich seit Ende November 2024 in Untersuchungshaft.

Ein im November gestelltes Gesuch um Entlassung wies das zuständige Zwangsmassnahmengericht ab. Diesen Entscheid hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in einem am Mittwoch publizierten Beschluss bestätigt.

Es hält fest, dass ein schwerer Tatverdacht gegen den Beschuldigten und Verdunkelungsgefahr bestehe. Bis anhin seien noch nicht alle digitalen Daten auf Geräten des Inhaftierten ausgewertet worden. Zudem stünden Befragungen weiterer Personen bevor.

Befragungen in mehreren Ländern

Wie aus den Ausführungen des Gerichts hervorgeht, haben die Bundesanwaltschaft (BA) und die Bundespolizei im vergangenen Jahr zahlreiche Befragungen in Ruanda, Belgien, Österreich und Frankreich durchgeführt.

Fünf Personen haben sich als Privatkläger gegen den Beschuldigten konstituiert. Da die Ereignisse des Völkermords der Hutu an den Tutsi im Jahr 1994 über 30 Jahre zurückliegen würden, sei die unbeeinflusste Aussage von Zeugen und Auskunftspersonen besonders wichtig, schreibt das Gericht. Die Befragten gaben unter anderem an, dass der Beschwerdeführer an der Vergewaltigung und Tötung von Menschen beteiligt gewesen sei.

Das Gesuch des Ruanders um unentgeltliche Rechtspflege hat das Gericht abgewiesen. Wie aus dem Entscheid hervorgeht, sollen er und seine Ehefrau über ein Vermögen von über 600'000 Franken verfügen. Seine Frau erhält zudem ein monatliches Salär von mehreren Tausend Franken.

Kommentare

User #8218 (nicht angemeldet)

Auch Herr Trump wird sich noch vor dem Int. Strafgerichtshof verantworten müssen. Die Zuständigkeit des IStGH umfasst vier Kriegsverbrechen des Völkerstrafrechts, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression und Kriegesverbrechen seit 2002.

User #4269 (nicht angemeldet)

Alle sind als unschuldig zu betrachten bis das Gegenteil bewiesen wurde. Das SEM will das so, wir können jetzt keinen Präzedenzfall machen...

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