Mörder muss ganze 19 Jahre absitzen

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Lausanne,

Ein im Jahr 2006 wegen Mordes verurteilter Mann muss seine Freiheitsstrafe von 19 Jahren ganz absitzen. Er hatte seine Frau mit einem Schuhbändel erdrosselt.

Das Bundesgericht erachtet die bedingte Entlassung eines Mörders als zu gefährlich. (Archivfoto)
Das Bundesgericht erachtet die bedingte Entlassung eines Mörders als zu gefährlich. (Archivfoto) - sda - KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein wegen Mordes verurteilter Mann muss seine Freiheitsstrafe von 19 Jahren ganz absitzen.
  • Das Bundesgericht hatte eine Beschwerde abgewiesen.
  • Der Mann habe bisher weder Reue noch Trauer gezeigt.

Ein von der Berner Justiz im Jahr 2006 wegen Mordes verurteilter Mann muss seine Freiheitsstrafe von 19 Jahren vollumfänglich absitzen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Ablehnung der vorzeitigen bedingten Entlassung abgewiesen.

Das Berner Obergericht sei zurecht davon ausgegangen, dass das Risiko für weitere Straftaten gross sei. So rechtfertigte das Bundesgericht in Lausanne seinen Entscheid.

Zeige weder Reue noch Trauer

Der gebürtige Iraner habe sich bisher geweigert eine Therapie zu machen. Auch habe er bisher keine Reue oder Einsicht gezeigt.

Der heute 66-Jährige hatte im Dezember 2002 seine Ehefrau mit einem Schuhbändel erdrosselt. Der ehemalige Militärrichter und Judo-Sportler war bereits im Iran gewalttätig gegenüber seiner Familie gewesen. Nach der Flucht in die Schweiz wuchsen die tyrannischen Machtansprüche gegenüber seiner Frau und den vier Kindern.

Strafende fällt auf Juni 2021

Drei Wochen vor der Ermordung seiner Ehefrau war er bereits zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden. Zwar wegen versuchter Vergewaltigung seiner Frau und Hausfriedensbruchs. Das ordentliche Strafende der Gesamtstrafe fällt auf Juni 2021.

Mörder leidet an Persönlichkeitsstörung

In einem Gutachten von 2014 kam der Experte zum Schluss, dass der Verurteilte an einer narzisstischen und paranoiden Persönlichkeitsstörung leide. Zudem wurden akzentuierte dissoziale Persönlichkeitszüge diagnostiziert.

Gefahr für seine Familie

Nicht nur für eine zukünftige Partnerin sieht das Bundesgericht eine Gefahr. Auch für die Kinder des Verurteilten bestehe ein gewisses Sicherheitsrisiko.

Die Behörden gehen davon aus, dass der Mann seine Kinder von seiner Tatversion überzeugen wollen könnte. Er behauptet nämlich, es sei ein Unfall gewesen. Sie rechnen damit, dass eine Distanzierung oder Ablehnung der Kinder zu einer heftigen Reaktion führen könnte.

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