Mord am Bruggerberg: Verteidiger will milde Massnahme
In Brugg AG muss sich seit Montag ein 23-Jähriger vor Gericht wegen des Mordes am Bruggerberg verantworten. Der Verurteilung stimmt der Verteidiger zu.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein 23-Jähriger muss sich seit Montag vor dem Bezirksgericht in Brugg AG verantworten.
- Am Bruggerberg schloss er 2019 einen Kollegen in eine Höhle ein.
- Nun hat sein Verteidiger einer Verurteilung wegen Mordes zugestimmt.
Im April 2019 hat ein 23-Jähriger seinen Kollegen am Bruggerberg ermordet. Zu diesem Schluss kommt das Bezirksgericht Brugg AG, aber auch der Verteidiger des Angeklagten. Beim Vorfall im Tessin, habe es sich jedoch nicht um versuchten Mord gehandelt, so der Verteidiger.
Der Verteidiger bekennt, dass es bei der Tat am Bruggerberg unbestritten um Mord handle. Der Beschuldigte habe die schreckliche Tat auch eingestanden.
Stationäre Massnahme sei nötig
Sein Mandant sei mit 12 Jahren Freiheitsentzug zu bestrafen. Eine stationäre Massnahme sei nötig, wenn der Beschuldigte einst ein deliktloses Leben solle führen können. Sonst wäre es wohl nur eine Frage der Zeit, bis der junge Mann erneut straffällig werde.
Allerdings sei eine Massnahme für junge Erwachsene zu wählen, die maximal vier Jahre dauere. Die Staatsanwältin fordert dagegen eine Massnahme für schwer gestörte Straftäter, die zwar auch nur fünf Jahre dauert. Wenn nötig kann sie aber immer wieder verlängert werden.
Mutprobe am Bruggerberg
Die Schuldfähigkeit seines Mandanten sei laut Psychiater bei der Tat nicht eingeschränkt gewesen. Allerdings müsse seine schwere psychische Störung bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Sie erschwere es ihm, sich an Regeln und Normen zu halten.
Der Schweizer hat am 7. April 2019 bei einer Wanderung einen 24-jährigen Kollegen dazu gebracht, in eine Höhle am Bruggerberg zu kriechen. Vorwand der Aktion war eine Mutprobe. Dann schüttete er den Eingang mit Steinen und Erde zu.

Der Eingeschlossene hatte keine Überlebenschancen. Ein Jahr später wurde die Leiche entdeckt. Wiederum ein Jahr später wurde der Beschuldigte festgenommen.
Den Höhleneingang zuzuschütten, sei ein spontaner Entschluss gewesen, sagte der Verteidiger. Er habe das nicht geplant, wie es die Anklage annehme. Das sei mit seiner Persönlichkeit auch gar nicht anzunehmen. Laut Psychiater hat der junge Mann eine dissoziale Störung, leidet an ADHS und weist einen IQ von 71 auf.
Vorfall im Tessin war Unfall
Vom Vorwurf des Mordversuchs dagegen sei sein Mandant freizusprechen. Dafür gebe es keine Beweise und kein Geständnis. Bei jenem Vorfall im Tessin eine Woche vor dem Tötungsdelikt handelte es sich laut Verteidiger um einen Unfall. Vermutlich sei dieser auf ungeeignete Ausrüstung zurückzuführen.
Der Beschuldigte hat damals laut Anklage den 24-jährigen einen Steilhang hinunter gestossen. Es lasse sich heute nicht mehr rekonstruieren, was damals geschehen sei. Frühere Aussagen seines Mandanten versuchte der Verteidiger ebenfalls mit Hinweis auf die Störungen des Beschuldigten zu entkräften. Sie stützen für beide Fälle die Version der Anklage.
Ebenfalls freizusprechen sei der Beschuldigte von jenen Nebendelikten, die er nicht eingestanden habe. Dabei handelt es sich um Diebstahl und Hausfriedensbruch.