Anfang August musste ein verirrter Wanderer in der Nacht mit einem Super-Puma gerettet werden. Der Einsatz war nicht billig – bezahlen muss der Wanderer nicht.
Super Puma Helikopter Luzern
Ein Super-Puma bei einem Einsatz. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein junger Mann verirrte sich auf einer Wanderung im Wallis.
  • Er wurde mit der Wärmebildkamera eines Super-Pumas geortet und gerettet.
  • Wer muss zahlen, wenn ein Super-Puma wegen eines verirrten Wanderers eingesetzt wird?
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Ein junger Wanderer hatte Glück im Unglück: Er verirrte sich auf einem Ausflug in der Nähe des Staudamms von Mauvoisin im Kanton Wallis. Er verpasste einen vereinbarten Treffpunkt mit seinen Eltern am späten Abend Anfang August. In der Folge wurde die Polizei alarmiert, welche aufgrund der Dunkelheit die Hilfe der Schweizer Armee anforderte.

Ein Super-Puma und seine Wärmebildkamera konnten den verirrten 22-Jährigen um vier Uhr morgens orten und retten. Der Wanderer blieb unverletzt.

Der Einsatz wirft die Fragen auf, wer die Kosten für den Einsatz des Super-Pumas übernimmt und wie hoch diese ausfallen.

Unfall oder nicht?

Laut «CH Media» kostet der Einsatz eines Super-Pumas pro Stunde 11'400 Franken. Es wird also schnell sehr teuer.

Beim VBS heisst es auf Anfrage von Nau.ch, dass «dem Antragssteller» – also der Polizei – «keine Kosten entstehen».

Muss also der gerettete Wanderer selbst blechen? Denn: Der Wanderer blieb unverletzt, wie die Kantonspolizei Wallis damals mitteilte. Und genau darin liegt die Krux.

Super Puma
Die Wärmebildkamera des Super Pumas hatte im Wallis einen wichtigen und von Erfolg gekrönten Einsatz.
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Ein Einsatz eines solchen Helis ist aber nicht billig. Über 11'000 Franken kostet eine Stunde. (Symbolbild)
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Muss der Wanderer selbst tief ins Portemonnaie greifen? (Symbolbild)
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Zum Glück nicht, wie das VBS schreibt. Der Einsatz wird von einem jährlichen Armee-Budget bezahlt. (Symbolbild)

Arabelle Frey von der Unfallversicherung Suva erklärt: «Damit eine Versicherung die Rettungskosten übernimmt, müsste ein Unfall oder ein unfallähnliches Ereignis vorliegen.»

Zum vorliegenden Fall könne sich die Versicherung nicht äussern. Doch in der Tendenz würde es «eher nicht zu einer Übernahme der Rettungskosten kommen. Da er offenbar die Orientierung verloren hat und keine Gefahr beschrieben wird, in der er sich befunden hatte», so Frey.

Haben Sie sich schon mal auf einer Wanderung verirrt?

Doch der betroffene Wanderer hat Glück: Denn wie das VBS ebenfalls schreibt, fliesst der Einsatz im Wallis in das jährliche Armeebudget ein. Dem geretteten Wanderer werden also keine Kosten weiterverrechnet.

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