Mit Firmenkarte in den Europapark: Acht Monate Gefängnis!
Ein ehemaliger Geschäftsführer einer Schreinerei im Kanton Aargau hat Firmengelder für seinen Luxus ausgegeben. Nun muss er hinter Gitter.

Das Wichtigste in Kürze
- Auf Kosten des Unternehmens hat sich ein Schreinerei-Geschäftsführer Luxus gegönnt.
- Nun stand der Beschuldigte im Kanton Aargau vor Gericht.
- Der Gerichtspräsident hat ihn zu acht Monaten Haft verurteilt.
Im Kanton Aargau hat sich ein Schreinerei-Geschäftsführer mit der Firmendebitkarte einen luxuriösen Lebensstil finanziert.
Von einem Ausflug zum Europapark bis hin zu Übernachtungen in einem 5-Sterne-Hotel – alles wurde auf Kosten des Unternehmens bezahlt.
Am Dienstag musste er sich deshalb vor dem Bezirksgericht Laufenburg verantworten, schreibt die «Aargauer Zeitung». Selbst war er nicht vor Ort – nur der Schreinerei-Inhaber war im Gericht. Dieser klagte gegen seinen ehemaligen Geschäftsführer.
In der ersten Verhandlung im März war der Beschuldige noch vor Ort – und beteuerte stets seine Unschuld.
Geschäftsführer fälschte Unterschrift
Als Geschäftsführer war der Angeklagte für die Finanzen und das Personal zuständig. Der Inhaber konzentrierte sich auf die Arbeit in der Werkstatt und auf dem Bau.
Der Geschäftsführer zahlte sich zwischen Juli 2022 und März 2023 nicht nur sein monatliches Gehalt von 6000 Franken aus. Er finanzierte auch sein Privatleben teilweise mit dem Firmenvermögen.
Zudem schloss er einen Millionenvertrag für die Schreinerei ab. Dies ging nur, indem er die Unterschrift des Inhabers fälschte.
Inhaber: «Habe Kreditkarte zerschnitten»
Erst an Weihnachten im selben Jahr bemerkte der Inhaber den finanziellen Missstand. Denn obwohl die Schreinerei zahlreiche Aufträge hatte, befand sich wenig Geld auf dem Geschäftskonto.
Er forderte den Geschäftsführer auf, die privaten Abhebungen zu stoppen. Daraufhin erschien der Beschuldigte nicht mehr zur Arbeit und legte ein Arztzeugnis nach dem anderen vor.
Dabei bezog er weiterhin Geld vom Firmenkonto für private Zwecke und liess Krankentaggeld auf sein Konto fliessen. Eine Lohnerhöhung gönnte er sich auch noch, schreibt die Zeitung.
Daraufhin platzte dem Inhaber der Schreinerei der Kragen: «Ich habe bei seiner Rückkehr die Kreditkarte zerschnitten und ihn fristlos entlassen», so seine Aussage vor Gericht.
Heute steht es schlecht um das Unternehmen. Neben dem fehlenden Geld durch den Missbrauch des ehemaligen Geschäftsführers fehlen auch Einzahlungen in die Pensionskasse.
Staatsanwaltschaft wollte nur bedingte Haftstrafe
Zu acht Monaten Gefängnis verurteilte der Gerichtspräsident den Beschuldigten – die Staatsanwaltschaft forderte lediglich eine bedingte Haftstrafe.
Auch eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 100 Franken und eine Busse von 4500 Franken wurde dem Beschuldigten aufgebrummt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
«Er hat sie über Strich und Faden übers Ohr gehauen und steht anscheinend nicht dazu», resümierte der Gerichtspräsident.