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Mindestlöhne in der Landwirtschaft steigen um 65 Franken im Monat

Keystone-SDA
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Goldküste,

Ab 2023 steigert sich der Mindestlohn in der Landwirtschaft auf 3385 Franken im Monat. Damit wurde er um 65 Franken erhöht.

Landwirtschaft bei Guntalingen im Zürcher Weinland.
Landwirtschaft bei Guntalingen im Zürcher Weinland. - Nau.ch / Simone Imhof

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Sozialpartner in der Landwirtschaft konnten eine Erhöhung der Mindestlöhne verhandeln.
  • Ab dem nächsten Jahr beträgt dieser 3385 Franken.
  • Somit wurde er um 65 Franken im Monat erhöht.

Die Sozialpartner in der Landwirtschaft haben sich auf eine Erhöhung der Mindestlöhne um 65 Franken im Monat geeinigt. Damit verdienen landwirtschaftliche Angestellte ab 2023 mindestens 3385 Franken im Monat. Entsprechend steigen auch die höheren Löhne.

Die Lohnverhandlungen brauchten zwei Anläufe, wie die Dachorganisation der kantonalen Berufsverbände der landwirtschaftlichen Angestellten (Abla) am Dienstag mitteilte. Die Arbeitgeber machten demnach ein schlechtes Landwirtschaftsjahr und die Teuerung für eine Verweigerung von Lohnerhöhungen geltend.

Überarbeitung des Muster-Normalarbeitsvertrags (NAV) als nächstes Ziel

Die Arbeitnehmerseite führte ebenfalls die Teuerung ins Feld, allerdings als Argument für eine Lohnerhöhung. Zudem würden die Bauern jedes Jahr über schlechte Erträge klagen, selbst wenn diese gut seien. Den harten Preiskampf mit den grossen Detailhändlern räumte sie zwar ein. Sie wollten aber nicht, dass er auf dem Buckel der Angestellten ausgetragen wird.

Als nächsten Schritt will die Abla sich für die Überarbeitung des Muster-Normalarbeitsvertrags (NAV) der Branche einsetzen. Dabei bezeichnet sie den St. Galler NAV mit einer Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 55 auf 49,5 Stunden als beispielhaft. Im weiteren strebt der Verband einen Mindestlohn von 3500 Franken im Monat an.

Die Abla mit Sitz in Freudwil ZH vertritt Frauen und Männer, die im Gemüsebau, Weinbau, Obstbau und in Forstbetrieben arbeiten. Weitere Mitglieder sind Alphirten, Betriebshelfer und Angestellte in verwandten Branchen wie etwa Landi-Mitarbeiter.

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