Im Gastgewerbe werden die Mindestlöhne im Jahr 2024 angehoben. Dies haben die Sozialpartner vereinbart.
Eine Bedienung trägt in einem Lokal ein Tablett mit Bier.
Eine Bedienung trägt in einem Lokal ein Tablett mit Bier. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Mindestlöhne im Gastgewerbe steigen ab 2024.
  • Auch das gestartete Aus- und Weiterbildungsprojekt läuft weiter.

Konkret wird die Teuerung auf allen Mindestlohnstufen ausgeglichen. Zusätzlich steigen die monatlichen Mindestlöhne real um fünf Franken.

Der Teuerungsausgleich wird auf Basis der Septemberprognose 2023 berechnet, wie die Sozialpartner am Mittwoch mitteilten. Auf Arbeitnehmerseite sind dies Hotel & Gastro Union, Syna und Unia. Auf der Arbeitgeberseite Gastrosuisse, Hotelleriesuisse sowie die Swiss Catering Association SCA.

Aus- und Weiterbildungsprojekt laufen weiterhin

Die Mindestlöhne im Gastgewerbe sind nach absolvierten Aus- und Weiterbildungen abgestuft. Für Ungelernte betrug der Mindestlohn im laufenden Jahr 3582 Franken. Für Angestellte mit Berufsprüfung waren es 5108 Franken. Der Mindestlohn für Praktikanten betrug 2303 Franken.

Zusätzlich zu den beschlossenen Mindestlohnerhöhungen läuft laut Mitteilung auch das im Jahr 2010 gestartete Aus- und Weiterbildungsprojekt weiter. Dieses finanzierte zuletzt 48 Angebote und vergütete zudem für einen Grossteil der Kurse Lohnkostenersatz an die Betriebe.

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