Referenzzinssatz

    Mieterverband warnt vor missbräuchlichen Erhöhungen

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Der Mietverband warnt nach der Referenzzinsatz-Erhöhung: Vermieter würden Kosten oft zu hoch angegeben, um einen Grund für die Erhöhung zu finden.

    Mieterhöhungen nach Renovierungen müssen begründet werden. Ein Anrecht auf einzelne Kostenaufstellungen gibt es aber nicht.
    Nach dem Anstieg des Referenzzinssatzes dürften viele Vermieter die Mietkosten erhöhen. (Symbolbild) - Christin Klose/dpa-tmn

    Das Wichtigste in Kürze

    • Nach dem Anheben des Referenzzinssatzes warnt der Mieterverband vor Erhöhungen der Mieten.
    • Kosten würden oft zu hoch angegeben, wofür kein Anlass bestehe.

    Nach dem Anheben des Referenzzinssatzes warnt der Mieterverband vor missbräuchlichen Erhöhungen der Mieten. Wenn Vermieter frühere Referenzzinssenkungen nicht weitergaben, bestehe kein Anlass für eine Erhöhung. Und Kosten würden oft zu hoch angegeben.

    Mieter sollten deshalb eine Mietzinserhöhung genau anschauen, rät der Verband in einer Reaktion vom Donnerstag. Mieter können sich gegen missbräuchliche Erhöhungen wehren: Dazu müssen sie innert 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung bei der zuständigen Schlichtungsstelle Einspruch erheben.

    Sorgen Sie sich wegen der Erhöhung der Mietkosten?

    Mieten hätten sinken müssen

    Seit 2008 steigt der Referenzzinssatz zum ersten Mal. Bis anhin war er neunmal gesunken. Wie der Mieterverband schreibt, hätte der Mieterschaft dabei jeweils eine Senkung der Mieten zugestanden. Lediglich 30 Prozent der Vermieter vollzogen aber diesen Schritt.

    Nach Rechnung des Verbands hätten die Mieten eigentlich um gesamthaft neun Milliarden Franken sinken müssen. Das Gegenteil war aber der Fall: Die Mieten steigen seit Jahren.

    Schlichtungsbehörde.
    Die Schlichtungsbehoerde fuer die Region Berner Jura-Seeland befindet sich im Amtshaus an der Spitalstrasse 14. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

    Um die Mieterhöhung überprüfen zu können, stellt der Mieterverband auf seiner Internetseite einen Rechner bereit. Dort findet sich auch ein personalisiertes Anfechtungsschreiben an die Schlichtungsbehörde. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.

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