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    Miese Masche: So ergaunert Thurgauer 70'000 Franken

    Marie Augustin
    Marie Augustin

    Frauenfeld,

    Ein Thurgauer verkaufte über gut zwei Jahre hinweg Waren im Internet, ohne diese zu liefern. Mit dieser Masche ergaunerte er über 70'000 Franken.

    Thurgauer Online-Verkäufe Betrug Franken
    Der Verurteilte verkaufte Waren im Internet – ohne diese zu liefern. (Symbolbild) - depositphotos

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Thurgauer hat über gut zwei Jahre hinweg Waren im Internet angeboten.
    • Diese schickte er jedoch nie an die Käuferinnen und Käufer.
    • Vor Gericht wurde er nun zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

    Zwischen Februar 2022 und Oktober 2024 soll ein Thurgauer insgesamt 38 Personen finanziell geschädigt haben.

    Im Internet bot er Geräte wie Mobiltelefone bis hin zu grösseren Gegenständen wie Motorrädern an. Von den Käuferinnen und Käufern kassierte er eine Anzahlung – die Waren lieferte er jedoch nie aus.

    Online-Verkäufe Internet Betrug Thurgauer
    Auch grössere Geräte wie E-Bikes bot der Beschuldigte online an. (Symbolbild) - depositphotos

    Auch soll sich der 29-Jährige Geld von Freunden und Bekannten geliehen haben, ohne dieses je zurückzuzahlen. Die «Thurgauer Zeitung» berichtet darüber.

    Die erhaltenen Summen nutzte er, um vor allem seine Drogen- und Spielsucht zu finanzieren. 70'754 Franken ergaunerte er mit seiner Masche.

    Erfolgreicher Entzug bringt milderes Strafmass

    Die Fälle wurden nun vor dem Bezirksgericht Arbon behandelt – wo der Thurgauer sich geständig und reumütig zeigte.

    Im Herbst 2024 hatte er sich bereits einem Entzug in einer Klinik unterzogen, heute konsumiert der 29-Jährige keine Drogen mehr. Seine Schulden will er zurückzahlen und sich um eine Arbeitsstelle bemühen.

    Warst du schon einmal von einem Online-Verkaufsbetrug betroffen?

    Der Richter verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Gemäss der «Thurgauer Zeitung» wertete er die Drogensucht des Verurteilten als Hauptursache für das strafbare Verhalten.

    Neben des zurückzuzahlenden Deliktbetrags muss der Thurgauer die Untersuchungs- und Verfahrenskosten von 18'903 Franken tragen.

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