Messerstecher von Wiedikon ZH zu Haft und Ausweisung verurteilt

Sui Xin Yao
Sui Xin Yao

Zürich,

Die Messerstecher von Wiedikon ZH müssen für 18 Jahren respektive 4,5 Jahren ins Gefängnis. Das mazedonische Geschwisterpaar müssen danach das Land verlassen.

Das Gebäude des Bezirksgericht Zürich.
Die Messerstecher von Wiedikon ZH wurden im Bezirksgericht Zürich verurteilt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Geschwisterpaar aus Mazedonien hat 15 Mal auf ein Kind eingestochen.
  • Für ihre Tat werden sie zu mehrjähriger Haft und Landesverweisung verurteilt.

Das Urteil für die Messerstecher von Wiedikon ZH ist gefallen. Eine damals 35-jährige Frau und ihr 32-jähriger Bruder schleichen sich an ein damals 14-jähriges Kind. Mit 15 Stichen verletzten sie den Jungen gefährlich. Ihr Motiv: Die Frau wollte ihrem Schwiegervater eine brutale Straftat anhängen.

Bei der Urteilsverkündung zeigte die Angeklagte Reue. Sie brachen bei ihrem Schwiegervater ein, wollten zunächst Geld: «Ich hatte nonstop Streit mit ihm – er war ein Feindbild.» Während des Einbruchs sollte die Frau aus Mazedonien auf den Jungen aufpassen.

Er wachte auf: «Der 14-Jährige schaute mir in die Augen. Ich bekam Angst und konnte mich nicht kontrollieren.» Sie stach zu. Diese Tat wollten sie mit zwei anonymen Briefen an die Polizei dem Schwiegervater zuschreiben, berichtet der «Tagesanzeiger».

Alptraum geht weiter

Der heute 17-Jährige hat den Alptraum überlebt. Doch die Spuren bleiben: Sein Körper sei mit Narben übersäht und er habe regelmässig Panikattacken in der Nacht. Das sagt sein Anwalt gegenüber «20min».

Die Richterin des Bezirksgericht Zürich verurteilt die 35-Jährige darauf zu 18 Jahren Haft. Danach wird sie für 15 Jahre des Landes verwiesen. Die Mazedonierin ist unter anderem schuldig wegen versuchten Mordes und Diebstahl. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 10 Franken.

Der Mittäter wird zu einer Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren verurteilt. Der 32-Jährige wird für zehn Jahre des Landes verwiesen. Für ihn gibt es ebenfalls eine Geldstrafe.

Für das Opfer, sowie seine Eltern erhalten einen Schadensersatz von rund 38'000 Franken. Eine Genugtuung von 84'000 Franken fällt ebenfalls für die Familie an.

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