Die Bundesanwaltschaft stellt heute ihre Anträge im Prozess gegen den Täter von Morges VD. Dem Angeklagten werden schwere Straftaten vorgeworfen.
Bundesstrafgericht Bellinzona
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/TI-PRESS/CARLO REGUZZI
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am Mittwochmorgen werden die Staatsanwälte ihre Anträge im Mordfall von Morges VD stellen.
  • Dem Angeklagten wird unter anderem vorsätzliche Tötung und Mord vorgeworfen.
  • Das Urteil wird am 10. Januar 2023 verkündet.

Die Bundesanwaltschaft wird am Mittwochmorgen ihre Anträge im Prozess gegen den türkisch-schweizerischen Doppelbürger stellen. Dieser wird des Mordes an einem Portugiesen im September 2020 in Morges VD beschuldigt. Anschliessend haben die Anwälte der Nebenkläger und der Verteidigung das Wort.

Der Angeklagte muss sich wegen vorsätzlicher Tötung, Mordes, versuchter vorsätzlicher Tötung, einfacher Körperverletzung sowie weiterer Delikte verantworten.

Zudem wird er der Widerhandlung gegen das Al-Kaida-/IS-Gesetz beschuldigt. Nach der Zeugenbefragung am Dienstag ist nicht auszuschliessen, dass der letzte Vorwurf fallengelassen wird. Das Urteil wird am 10. Januar 2023 verkündet.

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