Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Schweiz wegen Spitalstreiks
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz im Zusammenhang mit einem Streik am Spital La Providence in Neuenburg verurteilt. Die Strassburger Richter stellten eine Verletzung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit fest.

Die Schweiz habe gegen Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstossen, teilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag mit. Der Fall betrifft 17 ehemalige Angestellte des Spitals La Providence und vier Gewerkschaftssekretäre.
Nach Ansicht des Gerichtshofs war für die Streikenden nicht ausreichend vorhersehbar, dass ihr zunächst rechtmässiger Arbeitskampf zu einem bestimmten Zeitpunkt als rechtswidrig eingestuft werden könnte. Indem die Schweizer Gerichte ihnen auf dieser Grundlage den Kündigungsschutz verweigerten, hätten sie den Kern ihres Streikrechts verletzt.
Das Bundesgericht hatte zuvor entschieden, dass der Streik nach dem 23. Januar 2013 nicht mehr als letztes Mittel gerechtfertigt und damit unverhältnismässig gewesen sei.










