Aktuell können Menschen mit Sehbehinderung ihr Stimm- und Wahlrecht nicht autonom wahrnehmen. Der Verband fordert daher die zügige Einführung von E-Voting.
Sehbehinderung ÖV
Eine Frau mit Sehbehinderung läuft neben einem Bus. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) will E-Voting einführen.
  • Nur so könnten Menschen mit Sehbehinderung ihr Stimm- und Wahlrecht wahrnehmen.

Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbands (SBV) fordert die zügige Einführung von E-Voting und E-Collecting. Nur so hätten Menschen mit Sehbehinderung vollen Zugang zu den politischen Rechten.

Aktuell können diese Menschen ihr Stimm- und Wahlrecht nicht autonom wahrnehmen. Dies teilte der SBV am Samstag nach der Delegiertenversammlung in Bern mit.

Grund ist das Verbot, Stimm- und Wahlzettel anders als handschriftlich auszufüllen. Anderseits verstösst das Ausfüllen durch Dritte gegen das ebenfalls garantierte Stimmgeheimnis.

SBV will E-Voting vorantreiben

In einer Resolution fordern die SBV-Delegierten, dass das E-Voting unverzüglich und prioritär vorangetrieben wird. Ebenso sollen die Behörden die Voraussetzungen für das E-Collecting schaffen. Das elektronische Unterschriftensammeln würde es Menschen mit Sehbehinderung ermöglichen, auch Initiativen, Referenden und Petitionen zu unterzeichnen.

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