Mengele-Dossier wirft Fragen zur Schweizer Behördenrolle auf
Liessen Schweizer Behörden Mengele entkommen? Historiker Wettstein kämpfte jahrelang um Einsicht – jetzt gibt der NDB das Mengele-Dossier endlich frei.

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) gewährt künftig Zugang zum Dossier über den NS-Kriegsverbrecher Josef Mengele. Die Freigabe erfolgt unter noch zu definierenden Auflagen, wie der NDB in einer offiziellen Medienmitteilung festhält.
Auslöser ist ein laufendes Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Der Berner Historiker Gérard Wettstein hatte zuvor jahrelang um Einsicht in die Akten gekämpft, wie das «SRF» berichtet.
Der NDB hatte Wettsteins Gesuch stets abgelehnt – zuletzt noch im Februar dieses Jahres. Begründet hatte er dies mit einer Schutzfrist von 80 Jahren sowie dem Schutz von Informationen ausländischer Geheimdienste.
Mengele-Dossier: Kloten im Fokus der Forschung
Wettstein will klären, ob Mengele im März 1961 bei seiner Schwägerin Martha in Kloten weilte, berichtet das «SRF». Falls ja, stellt sich die heikle Frage, ob die Schweizer Behörden den international gesuchten Kriegsverbrecher entkommen liessen.
Als gesichert gilt, dass Mengele 1956 unter falschem Namen Skiferien in Engelberg verbrachte. Ob er fünf Jahre später erneut in der Schweiz war, blieb bisher ungeklärt.
Historiker Wettstein erklärt sein Ziel gegenüber dem «SRF» klar: Mythen um Mengeles möglichen Aufenthalt in der Schweiz im März 1961 aufzuklären. Er fügt an: «Es muss endlich Schluss sein mit den Verschwörungstheorien, die zirkulieren.»
Beschluss von 2001 war vergessen
Die Kehrtwende des NDB gründet auf einem vom 7. Dezember 2001 Bundesratsbeschluss. Dieser sieht für Archivgut der Bergier-Kommission eine «liberale Einsichtspraxis» vor, wie der NDB in seiner Medienmitteilung festhält.
Das Bundesarchiv bestätigte, dass das Mengele-Dossier darunter fällt. Für Historiker Wettstein ist die Erklärung für die jahrelange Sperrung simpel: «Ich nehme an, es war Schlamperei und nicht Absicht», sagte er gegenüber dem «SRF».
Die «Pointe» des Falls liege laut Wettstein darin, dass vom Bundesbeschluss von 2001 schlicht niemand Bescheid gewusst habe. Der NDB kündigt nun an, seine generelle Zugangspraxis bei archivierten Unterlagen zu überprüfen.
Kritik an der Archivpraxis
Historiker Sacha Zala, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte, kritisiert das Vorgehen grundsätzlich. Gegenüber dem «SRF» sagt er, «ängstliche Beamte» würden Datenschutz-Automatismen viel zu leichtfertig anwenden.

Grosse Enthüllungen erwartet Zala dennoch nicht: «Ich gehe schwer davon aus, dass keine explosiven Neuigkeiten herauskommen.» Solche «routinemässige Zensur» führe erst dazu, dass Verschwörungstheorien entstünden.
Laut dem Kirchenportal «kath.ch» bleibt offen, welche Stellen im Dossier geschwärzt sein werden. Die konkreten Auflagen für die Akteneinsicht sind noch nicht definiert.







