Nach einer Partynacht kam ein Teenager im vergangenen Winter in Meilen ums Leben. Nun sagt die Staatsanwaltschaft: Niemand trägt Schuld am Tod des 19-Jährigen.
Meilen
In Meilen kam es im Dezember zu einem tödlichen Unfall. - Drone-Air-Media.ch
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Dezember kletterte ein 19-Jähriger in Meilen auf eine Lokomotive.
  • In der Folge erhielt er einen Stromschlag und verstarb.
  • Nun ist klar: Es handelte sich dabei um einen tragischen Unfall.

Eine Partynacht endete am 18. Dezember in Meilen tödlich. Am Bahnhof ist ein 19-Jähriger auf eine Lokomotive geklettert und an den Folgen eines Stromschlags gestorben. Die Staatsanwaltschaft See/Oberland hat ihre Ermittlungen zum Fall nun abgeschlossen, wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet.

Das Resultat: Der Tod des Teenagers war ein tragischer Unfall. Gemäss der Staatsanwaltschaft liege kein strafrechtlich relevantes Verhalten Dritter vor. Niemand ist schuld am Ereignis.

Staatsanwaltschaft ermittelt nicht weiter

Wie Erich Wenzinger, Sprecher der Staatsanwaltschaft, gegenüber der «ZSZ» erklärt, haben die Ermittlungen das vermutete Unfallgeschehen bestätigt. Demnach ist der 19-Jährige kurz vor zwei Uhr in der Nacht auf eine Rangierlokomotive geklettert. Durch einen Lichtbogen, eine Entladung, erlitt er tödliche Verletzungen.

Rangierlokomotive
Eine Rangierlokomotive der SBB. (Symbolbild) - Keystone

Aufgrund der Ergebnisse der Untersuchung, die nach dem Unfall eingeleitet wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht weiter. Anklage werde keine erhoben, heisst es.

Neben dem Todesopfer bestieg einer seiner Kollegen in dieser Nacht ebenfalls die Lokomotive. Auch was ihn betrifft, sieht man von weiteren Untersuchungen ab. Dies, da er laut Wenzinger den Tod seines Kollegen miterleben musste und versuchte, ihm zu helfen. Die SBB verzichten «aus Pietätsgründen» genauso auf weitere Schritte, teilen sie der «ZSZ» mit.

Keine Angaben zu Drogen oder Alkohol

Unklar ist, weshalb die Teenager überhaupt auf die Idee kamen, auf die Lok zu klettern. Drogen und/oder Alkohol könnten eine Rolle gespielt haben. Aus Persönlichkeitsschutzgründen und aus Respekt vor den Angehörigen könne man sich dazu nicht äussern, so die Staatsanwaltschaft.

Der Vorfall in Meilen ereignete sich am frühen Morgen des 18. Dezembers. Das spätere Opfer war in einer insgesamt vierköpfigen Gruppe unterwegs. Diese befand sich nach einem privaten Fest in einer Waldhütte auf dem Heimweg.

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