Mehrfacher Vergewaltiger steht vor Zürcher Obergericht
Vor dem Obergericht muss sich am Montag ein Rumäne verantworten, der in erster Instanz wegen Vergewaltigung zweier Frauen zu 13 Jahren Haft verurteilt wurde.

Ein mehrfacher Vergewaltiger muss sich heute Montag vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Er missbrauchte zwei Frauen – eine nach dem Besuch der Chilbi in Wetzikon, eine zweite in einem Waldstück bei Wädenswil. Arztberichte und die Aussagen der Opfer würden grausame Handlungen zeigen, sagte die Richterin im April 2025 beim erstinstanzlichen Urteil in Hinwil im Zürcher Oberland.
Sie verurteilte den heute 30-jährigen Rumänen deshalb wegen mehrfacher qualifizierter Vergewaltigung zu 13 Jahren Freiheitsstrafe. Der Mann gab die Vergewaltigungen vor Gericht zu, schob sie allerdings auf seinen Alkohol- und Kokainkonsum.
Bei der Tat in Wetzikon griff der Bauarbeiter im August 2022 kurz vor 2 Uhr morgens eine 23-jährige Frau an, die sich auf dem Heimweg von der Chilbi befand. Er schlug mit den Fäusten auf sie ein, zerrte sie auf eine nahe gelegene Wiese und verging sich an ihr.
Beim zweiten Vorfall im Februar 2023 lauerte er seinem damals 63-jährigen Opfer in einem Waldstück in Wädenswil auf. Er zog ein Messer und drohte der Frau, sie umzubringen, wenn sie nicht kooperiere. Beide Frauen wurden bei den Übergriffen verletzt.
Vergewaltiger wurde mit DNA-Spuren als Täter überführt
Wenige Stunden nach der zweiten Vergewaltigung konnte die Polizei den Mann festnehmen. Aufgrund von DNA-Spuren stand rasch fest, dass er auch als Täter für das erste Delikt in Wetzikon in Frage kommt.
Für die Staatsanwaltschaft fiel das erstinstanzliche Urteil zu mild aus: Sie fordert 18 Jahre Freiheitsstrafe und eine Verwahrung, zudem einen Landesverweis von 15 Jahren.
Das hohe Strafmass begründet der Staatsanwalt mit einer Verurteilung wegen Totschlags im Jahr 2019. Damals soll der Rumäne in Grossbritannien einen Türsteher getötet haben. Von den vier Jahren Freiheitsstrafe, die er dafür erhielt, musste er jedoch nur knapp 16 Monate absitzen.
Die Anwältin des Beschuldigten fordert hingegen lediglich eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Wann das Zürcher Obergericht das Urteil eröffnet, ist noch unklar.







