Die Stadt Vevey hat einer Gruppe Anti-Speziesisten den Gebrauch eines Megafons für eine Demonstration verboten. Das Bundesgericht nahm sich der Beschwerde an.
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Vertreter des Anti-Speziesismus propagieren ihr Anliegen regelmässig an öffentlichen Kundgebungen, so auch an einer in Genf im August 2018. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI
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Das Wichtigste in Kürze

  • Anti-Speziesisten wollten mit einem Megafon eine Demonstration in Vevey abhalten.
  • Die Stadt Vevey verbot ihnen jedoch den Gebrauch des Megafons.
  • Lausanner Richter fanden jedoch, dass das Megafon die öffentliche Ordnung nicht störe.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Anti-Speziesisten gutgeheissen. Ihnen wurde von der Stadt Vevey der Einsatz eines Megafons anlässlich einer Demonstration verboten.

Die Westschweizer Vereinigung von Anti-Speziesisten hatte für eine Demonstration in Vevey im Oktober 2018 zwar eine Bewilligung erhalten. Die Behörden verboten ihr für jenen Samstagnachmittag jedoch die Verwendung von Megafons. Die Vereinigung wollte «Für die Gleichstellung von Tieren» demonstrieren.

Gebrauch des Megafons angekündigt

Die Vereinigung erläuterte, dass während zwei Stunden jede Viertelstunde Botschaften von einer Dauer von etwa 5 Minuten verlautbart werden.

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Die Stadt Vevey verbot der Vereinigung den Gebrauch eines Megafons während einer Demonstration. - pixabay

Das Bundesgericht hat in einem am Dienstag veröffentlichten Entscheid das Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts aufgehoben. Dieses hatte das Verbot der Behörden gestützt. Es erachtete es als verhältnismässig und im Sinne der Sicherung der öffentlichen Ruhe.

Bundesgericht nimmt sich der Beschwerde an

Obwohl die Demonstration weit zurückliegt und kein aktuelles Interesse mehr besteht, ist das Bundesgericht auf die Beschwerde der Vereinigung eingetreten. Grund dafür ist, dass sich die gleiche Konstellation wie in Vevey in Zukunft wieder ergeben könnte. Diese könnte die gleichen Fragen aufwerfen.

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Die Verurteilten um Paulo Balicha legten für die Strafe im Fall Dojo Berufung ein. (Symbolbild) - pixabay

In seinen Erwägungen hält das Bundesgericht fest: Aus der Meinungs- und Informationsfreiheit lasse sich nur ein beschränktes Recht auf die Nutzung öffentlichen Grunds ableiten.

Lausanner Richter sind anderer Meinung

Den Behörden stehe insofern ein gewisses Ermessen bei der Bewilligung von Demonstrationen und Kundgebungen zu. Sie haben gemäss Bundesgericht auch die Möglichkeiten Auflagen zu machen.

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Die Anti-Speziesisten wollten für die Gleichstellung von Tieren demonstrieren. (Symbolbild) - dpa

Die Lausanner Richter kommen aber zum Schluss, der angekündigte Einsatz eines Megafons gefährde die öffentliche Ruhe nicht. Entgegen der Sicht des Waadtländer Kantonsgerichts. Insbesondere, weil die Kundgebung nur zwei Stunden dauerte.

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