Das Nichttragen einer Schutzmaske kann in Zukunft gebüsst werden. Das will der Bundesrat mit einer Gesetzesänderung in Kraft setzen.
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Eine Person mit Coronaivurs-Masken. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat wird das Ordnungsbussengesetz ändern.
  • So sollten zum Beispiel Maskenverweigerer Bussen zahlen müssen, wenn sie angeklagt werden.
  • Das Parlament wird über die Änderung in der Wintersession diskutieren.

Heute besprach der Bundesrat neue Massnahmen im Bereich Wirtschaft und Sport. Doch nicht nur: Der Bundesrat beantragt eine Änderung des Ordnungsbussengesetzes. Wer «geringfügig» gegen das Epidemiengesetz verstösst, könnte gebüsst werden.

Finden Sie es richtig, dass eine Busse erhalten kann, wer die Maskenpflicht verletzt?

Dazu gehört zum Beispiel das Nichttragen der Maske. Dafür muss aber zuerst das Parlament während der Wintersession den Gesetzesentwurf annehmen. Genaueres über den Entwurf ist noch nicht bekannt.

Bis zu 5000 Franken

Laut dem Epidemiengesetz können Geldstrafen bis zu 10'000 ausgestellt werden. Wer fahrlässig handle, könne mit bis zu 5000 Franken gebüsst werden. Wahrscheinlicher sind aber Beträgen von 100 bis 300 Franken. Im Frühling wurden bereits Geldstrafen in dieser Höhe verhängt, zum Beispiel beim Nichteinhalten des Mindestabstandes.

Anzeige erstatten kann die Polizei.

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