Mann aus Rorschach SG erpresst eine Frau mit freizügigen Fotos
Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat einen 24-Jährigen aus Rorschach wegen Erpressung mit einer unbedingten Geldstrafe von 8100 Franken bestraft. Der Mann hatte versucht, Geld von einer Frau zu erpressen, von der er freizügige Fotos besass.

Der Mann forderte die Frau per Handy-Mitteilung auf, ihm zu einem vereinbarten Termin in einer Tiefgarage in Rorschach 4000 Franken zu übergeben. Das geht aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hervor.
Sollte sie nicht zahlen, drohte er damit, Fotos an ihren Ehemann, an Bekannte und an die Arbeitgeberin ihres Mannes zu senden. Die Aufnahmen zeigten die Frau in Bikinis, Unterwäsche und Negligé. Der Mann erhielt die Bilder im Zuge einer früheren Affäre von der Frau zugeschickt.
Die Frau erschien nicht zur Geldübergabe. Schon zuvor kam sie mehreren Aufforderungen nicht nach, dem Mann geforderte Summen auf dessen Bankkonto zu überweisen.
Statt Geld erhielt der 24-Jährige Post von der Staatsanwaltschaft. Diese bestrafte ihn schliesslich wegen Erpressung mit 90 Tagessätzen zu je 90 Franken. Hinzu kommen Verfahrenskosten von 650 Franken.
Um ihn von weiteren Straftaten abzuhalten, wurde die Geldstrafe unbedingt ausgesprochen. Der Mann ist wegen Verkehrsdelikten vorbestraft. Von einer günstigen Prognose kann gemäss Staatsanwaltschaft nicht ausgegangen werden. Bezahlt er nicht, droht ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen.
Der Mann ist zwar ohne Arbeit. «Aufgrund der persönlichen Verhältnisse» setzte die Staatsanwaltschaft den Tagessatz dennoch bei 90 Franken an.






