Mängel bei Identifikation von Menschenhandel Opfern festgestellt

Keystone-SDA
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Bern,

Asylsuchende werden in den Bundeszentren menschen- und grundrechtskonform untergebracht. Mängel gebe es bei der Identifikation von Opfern von Menschenhandel.

Ein Bundeszentrum in Chevrilles FR.
Das Sem habe reagiert und sensibilisiere nun die Asylsuchenden in ihren Zentren. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine nationale Kommission fordert klare Vorgabe zur Bekämpfung von Menschenhandel.
  • Das Migrationssekretariat prüft eine mögliche Checkliste in den Bundeszentren.

Für das Betreuungs- und Sicherheitspersonal gebe es keine klaren Vorgaben dazu, schreibt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) in einem heute Freitag veröffentlichten Bericht. In den meisten Zentren würden nicht systematisch externe Fachstellen beigezogen.

Die Kommission empfiehlt dem Staatssekretariat für Migration (SEM), ein für alle Bundeszentren gültiges Konzept zur Identifikation von Opern von Menschenhandel und anderen vulnerablen Personen zu erarbeiten.

Das SEM weist in seiner Stellungnahme auf geplante Verbesserungen im Rahmen der Umsetzung der Asylreform hin. Das neue Betriebskonzept regle die wichtigsten Instrumente zur Opfererkennung. Dazu gehörten die Schulung des Personals, die Klärung der Verantwortlichkeiten bei Vorfällen und der Zugang zur Gesundheitsversorgung. Das SEM prüft zudem, ob die Einführung einer Checkliste möglich ist.

Psychiatrische Grundversorgung

Ein weiteres Thema ist der Zugang zur psychiatrischen Grundversorgung. Dieser gestalte sich häufig als schwierig, schreibt die Kommission. In der Regel beschränke sie sich auf Notfälle. Aus Sicht der Kommission sollte bereits beim Eintritt ein Screening vorgenommen werden.

Psychisch auffällige und traumatisierte Personen sollten wenn möglich bereits während dem Aufenthalt im Bundeszentrum an die geeigneten Stellen überwiesen werden, heisst es im Bericht. Das SEM hält fest, der Fragebogen für Asylsuchende enthalte auch Fragen in Bezug auf psychiatrische Probleme. Eine allfällige Ergänzung werde derzeit diskutiert.

Körperliche Durchsuchungen

Änderungen empfiehlt die Kommission zur Verhütung von Folter auch bei Durchsuchungen. In den meisten Zentren würden die Asylsuchenden bei jeder Rückkehr in die Unterkunft durchsucht, in einem Zentrum auch die Kinder, schreibt die Kommission. Sie empfiehlt dem SEM, körperliche Durchsuchungen nur bei Vorliegen eines konkreten Verdachts vorzunehmen und auf das Durchsuchen von Kindern zu verzichten.

Das SEM will an der bestehenden Praxis festhalten. Das Einführen von Waffen, gefährlichen Gegenständen, Rauschmitteln und Lebensmitteln in die Bundesasylzentren sei verboten, schreibt es. Deshalb dürfe das Sicherheitspersonal die Asylsuchenden durchsuchen. Die Erfahrung zeige, dass Kinder und Kinderwagen immer wieder für die Einführung verbotener Gegenstände missbraucht würden.

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