Magic-Pass-Bschiss: Bergbahnangestellte nutzen Abo - trotz Verbot
Bergbahnangestellte sollen den Magic Pass trotz striktem Verbot dienstlich genutzt haben. Das wäre ein Betrug am Entlohnungssystem der Destinationen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Verwaltungsrat wirft mehreren Destinationen Betrug mit Magic-Pass-Fahrten vor.
- Mitarbeitende sollen das Abo trotz klarer Verbote für berufliche Fahrten genutzt haben.
- Die Bergbahnen verlieren die daraus generierten Einnahmen und müssen eine Busse zahlen.
Der Westschweizer Tarifverbund Magic Pass gilt als Erfolgsmodell.
Doch nun sorgt interner Ärger für Schlagzeilen. Wie der «Walliser Bote» berichtet, wirft der Verwaltungsrat der Genossenschaft Magic Mountains mehreren Mitgliedern Betrug vor.
Ein internes Schreiben vom November, das der Zeitung vorliegt, zeigt: Angestellte von Bergbahnen sollen das Abo für dienstliche Fahrten genutzt haben. Dabei ist dies strikt untersagt.
Verbot gilt seit Jahren – trotzdem wurde getrickst
Der Magic Pass, dessen Trägerin die Genossenschaft Magic Mountains mit Sitz in Sitten ist, ist seit Jahren äusserst beliebt.
Für die aktuelle Saison wurden fast 320'000 Jahreskarten verkauft und erstmals über 100 Millionen Franken eingenommen.
Diese Einnahmen fliessen nach einem Verteilerschlüssel an die rund 100 angeschlossenen Destinationen zurück. Entscheidend für die Auszahlung sind die Nutzungstage in den jeweiligen Gebieten.
Gerade deshalb ist die berufliche Nutzung durch Angestellte seit 2017 klar verboten. Mitarbeitende müssen für Fahrten zur Arbeit oder während Pausen ein separates Ticket ihres Arbeitgebers beziehen.

Im internen Schreiben hält der Verwaltungsrat fest:
«Der Magic Pass darf für ein Bergbahnunternehmen während der beruflichen Tätigkeit keine finanziellen Erträge generieren.» Das schliesse auch die Fahrten zum Arbeitsplatz oder während der Pausen mit ein.
Institutionalisierter Missbrauch im Sommer 2025
Dennoch kam es laut Verwaltungsrat zu «missbräuchlichen Nutzungen» in der Sommersaison 2025.
Die interne Mitteilung spricht gar von «gewissen Fällen von institutionalisiertem Missbrauch». Und davon, dass es sich «gemäss Artikel 146 des Strafgesetzbuches um nachweisbare Fälle von Betrug» handle.
Welche Gebiete betroffen sind, wird nicht genannt. Genossenschaftsdirektor Sébastien Travelletti wollte sich gegenüber dem «Walliser Boten» nicht äussern.
Die Formulierungen deuten jedoch darauf hin, dass es sich nicht um vereinzelte Verstösse handelt.
Finanzielle Folgen für die betroffenen Bergbahnen
Die Konsequenzen: Die durch Mitarbeitende generierten Magic-Pass-Frequenzen werden gestrichen. Zudem müssen die betroffenen Unternehmen eine Busse in Höhe der erschlichenen Eintritte zahlen.
Der Verwaltungsrat der Genossenschaft Magic Mountains verzichtet vorerst auf weitere Massnahmen. Er mahnt aber, dass man solche Praktiken künftig «nicht mehr tolerieren» werde.











