Ein Mann versuchte seine Ex-Frau anzuzünden und stach bei dem Versuch sie zu töten mehrmals auf sie ein.
häuliche gewalt
Häusliche Gewalt hat zugenommen. (Symbolbild) - Keystone

Ein 43-jähriger Mann muss sich am Dienstag vor dem Luzerner Kriminalgericht wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Frau im Jahr 2021 verantworten. Er soll sie angezündet und anschliessend mehrmals mit einem Messer auf sie eingestochen haben.

Er habe den Sprühstrahl einer Spraydose mit Bremsenreiniger auf seine Ex-Frau gerichtet und diesen mit einem Feuerzeug in Brand gesetzt, erklärte die Luzerner Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift. Die Jacke und die Haare der Frau fingen sofort Feuer.

Frau gelang die Flucht, doch sie wurde verletzt

Der Frau gelang es ins Bad zu flüchten, ihre Haare zu löschen, sich der brennenden Jacke zu entledigen und die Polizei zu kontaktieren. Währenddessen habe der Beschuldigte versucht, sie unter der Badezimmertür hindurch weiter in Brand zu setzen, heisst es in der Anklageschrift. Schliesslich habe er die Tür gewaltsam aufgebrochen und ihr das Handy aus der Hand gerissen.

Der Frau konnte zur Haustür flüchten, doch der Mann holte sie ein, zückte sein Messer und stach gemäss Staatsanwaltschaft mehrmals auf sie ein. Die Messerstiche wehrte die Frau mit den Händen ab, wobei sie sich mehrere Schnittverletzungen zuzog. Anschliessend konnte der Mann von der mittlerweile eingetroffenen Polizei überwältigt werden.

Vorfall ereignete sich nach einer Party

Laut Anklageschrift lebte die Frau seit 2019 getrennt von ihrem Ex-Mann. An jenem Abend im April 2021 suchte der Beschuldigte mit Bremsenreiniger und einem Messer die Wohnung der Frau auf. Doch nur der gemeinsame Sohn war vor Ort. Dieser kontaktiere heimlich per SMS seine Mutter, welche gerade auf einer Geburtstagsparty war.

Die Frau verliess die Party sofort. Zuhause wartete bereits ihr Ex-Mann auf sie. Dem Sohn gelang es, aus der Wohnung zu flüchten, während der Mann die Frau in die Wohnung zerrte und zu Boden warf, wie es heisst.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von acht Jahren bei Annahme einer mittleren bis schweren Grades verminderten Schuldfähigkeit. Weiter beantragt sie eine Anordnung einer stationären Massnahme sowie ein Landesverweis von 15 Jahren für den serbischen Staatsangehörigen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

MutterFeuerGericht