Luzerner Regierung will Deponiesanierungen neu finanzieren
Im Kanton Luzern sollen Deponiesanierungen ohne haftbare Verursacher weiterhin solidarisch von den Gemeinden bezahlt werden.

Im Kanton Luzern sollen Deponiesanierungen, bei welchen die Verursacher nicht mehr in die Pflicht genommen werden können, weiterhin von den Gemeinden solidarisch finanziert werden. Der gemeinsame Topf soll aber nicht mehr mit einer Sonderabgabe geöffnet werden.
Bis 2017 war der Kanton für die Ausfallkosten aufgekommen. Im Rahmen eines kantonalen Sparpakets übertrug er die Zuständigkeit an die Gemeinden.
Um die Budgets der Gemeinden zu entlasten, wurde eine Sonderabgabe von zwölf Franken pro steuerpflichtige Person festgelegt, welche in ein vom Kanton treuhänderisch verwaltetes Konto fliessen.
Die Sonderregelung für die Finanzierung der Sanierungen läuft Ende 2026 aus. Es brauche deswegen eine Anschlusslösung, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit.
Kosten höher als erwartet
Gemäss der Mitteilung hat sich gezeigt, dass die Kosten für die Altlastensanierungen rund doppelt so hoch sein dürften als angenommen. Die Sonderabgabe solle deswegen abgeschafft und das Konto neu über die regulären Steuererträge der Kantone geäufnet werden, teilte die Staatskanzlei mit.
Die Gemeinden sollen somit die Ausfallkosten in ihren Budgets veranschlagen, aber weiterhin solidarisch tragen. Wie viel ins Konto einbezahlt werden muss, wird der Regierungsrat jeweils im Voraus festlegen.
Die Vernehmlassung läuft bis am 16. Januar 2026.