Zwei Brüder, die auch noch Nachbarn sind, können sich nicht leiden. Der Streit geht so weit, dass das Luzerner Kantonsgericht jetzt entscheiden muss.
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Ein Gartenschlauch liegt auf dem Rasen. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Luzerner Kantonsgericht verhandelt einen Fall, in den zwei Brüder involviert sind.
  • Konkret geht es um einen Vorfall aus dem Jahr 2017.
  • Ein Bruder soll dem anderen die Zufahrt verdreckt und mit einem Stein gedroht haben.
  • Der Beschuldigte streitet dies ab und spricht von gefälschten Beweisen sowie Verschwörung.
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Ein langjähriger Konflikt zwischen zwei Brüdern im Kanton Luzern hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Die Auseinandersetzung dreht sich unter anderem um einen Gartenschlauch und eine Menge Schmutz.

Jetzt muss das Kantonsgericht darüber entscheiden, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. Die beiden streitenden Brüder sind nicht nur verwandt, sondern auch Nachbarn.

Buchstäbliche Schlammschlacht an einem Maiabend

Konkret geht es um einen Vorfall aus dem Mai 2017. Jedoch gab es auch schon davor immer wieder verbale Auseinandersetzungen.

Die Frau des einen Bruders beobachtete laut Klage, wie der benachbarte Bruder ihre Zufahrtsstrasse mit Dreck verschmutzte. Mithilfe eines Gartenschlauchs soll er diese dann auch noch bewässert haben – es entstand Schlamm.

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Das Kantonsgericht muss über die buchstäbliche «Schlammschlacht» entscheiden. (Archivbild) - keystone

Zwischen den beiden kam es daraufhin zu einer Auseinandersetzung, bei der die beiden im Schlamm landeten. Der Beschuldigte soll danach einen Stein aufgehoben und gedroht haben, ihn zu werfen.

Als sein Bruder jedoch hinzukam, liess er den Stein fallen und griff stattdessen nach einer Eisenstange. Zur Entschärfung der Lage holte die Frau, die auch als Klägerin fungiert, den Gartenschlauch und spritzte den Beschuldigten nass.

Wurden Beweise gefälscht?

Der Angeklagte bestreitet gemäss «Luzerner Zeitung» diese Darstellung vehement. «Die Vorwürfe können nicht bewiesen werden, ich fordere einen Freispruch», sagt sein Verteidiger vor Gericht.

Dessen Ansicht nach sind die Beweise – darunter Fotos eines dritten Nachbarn – manipuliert worden.

Darüber hinaus habe keiner der Nachbarn das Auftreten einer Eisenstange bestätigen können. Dies sei lediglich eine «ausgefeilte Dramatisierung, eine Ausschmückung» der Geschehnisse, so der rechtliche Beistand des Beschuldigten.

«Luzerner Justiz hat sich verschwört»

Er geht aber noch weiter: Der Luzerner Justiz wirft er gar eine Verschwörung vor. «Er soll zum Aggressor gestempelt werden», sagt der Verteidiger in seinem Plädoyer.

Denn in erster Instanz wurde sein Mandant bereits wegen Tätlichkeiten und Drohungen verurteilt. Deshalb fordert der Anwalt eine Entschädigung in Höhe von 20'000 Franken.

Ob das Kantonsgericht Luzern dieser Forderung stattgeben wird, bleibt abzuwarten. Die Parteien werden schriftlich über das Urteil informiert.

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Ein Gartenschlauch liegt auf dem Rasen. (Symbolbild) - Pixabay
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