Vitznau

Luzerner Kantonsgericht bestätigt Rückzonung in Vitznau

Vitznaus Entscheidung, Bauland in Landwirtschaftszone umzuwandeln, erhält grünes Licht vom Kantonsgericht Luzern.

kantonsgericht luzern
Das Luzerner Kantonsgericht hat die Schuldsprüche der ersten Instanz bestätigt und die Freiheitsstrafe erhöht. (Archivbild) - Keystone

Die Gemeinde Vitznau LU hat mit der Rückzonung von Bauland im Gebiet Schwanden in die Landwirtschaftszone einen korrekten Entscheid getroffen. Dies hat das Kantonsgericht Luzern festgestellt.

Die Gemeinde Vitznau gehört zu jenen Luzerner Gemeinden, welche zu grosse Bauzonenreserven haben. Sie muss deswegen 17 Hektaren rückzonen. Im Februar 2022 hiessen die Stimmberechtigten eine entsprechende Revision des Bau- und Zonenplans gut.

Bürger unterstützen den Plan

Diese wurde auch vom Regierungsrat genehmigt. Teil der Revision war die Rückzonung des teilweise überbauten Gebiets Schwanden. Betroffene Eigentümer erhoben Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht.

Dieses wies die Beschwerde aber ab, wie es am Freitag mitteilte.

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