Linksaktivistin Andrea Stauffacher aus Zürich ist im Berufungsprozess freigesprochen worden, da die Beweise fehlen.
Andrea Stauffacher
Andrea Stauffacher 2016 in Zürich. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Andrea Stauffacher wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt.
  • Da Beweise fehlen, wurde die Linksextremistin im Berufungsprozess freigesprochen.
  • Die Verurteilung wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden ist aber bereits rechtskräftig.

Der Zürcher Linksextremistin Andrea Stauffacher wurde Gehilfenschaft zur Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht vorgeworfen. Da es an Beweisen mangelt, wurde sie von der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts freigesprochen.

Der Zürcherin wurde aber eine Geldstrafe von 50 Tagesätzen zu 30 Franken sowie eine Busse von 300 Franken auferlegt. Diese sind Zusatzstrafen zu zwei Strafbefehlen aus den Jahren 2018 und 2021.

Bereits rechtskräftig ist die Verurteilung wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Auch die Verurteilung wegen Hinderung einer Amtshandlung und des Verstosses gegen die Covid-19-Verordnung 2 sind bereits rechtskräftig.

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