Liegenschaftensteuer Thurgau: Die Hintergründe zur Abschaffung
Die Liegenschaftensteuer im Kanton Thurgau galt lange als umstritten. Nun wird sie abgeschafft – wegen Doppelbesteuerung und Systemkritik.

Die Liegenschaftensteuer im Kanton Thurgau war jahrzehntelang umstritten und galt als zusätzliche Belastung für Hauseigentümer. Nach einem Volksentscheid wird sie nun abgeschafft.
Die Liegenschaftensteuer wurde im Thurgau jährlich auf alle im Kanton gelegenen Liegenschaften erhoben.
Steuerpflichtig war, wer zu Beginn des Steuerjahres Eigentümer oder Nutzniesser einer Liegenschaft war. Das erklärt die «Steuerverwaltung TG».
Liegenschaftensteuer Thurgau: Ertrag und Verteilung
Der Ertrag der Steuer floss zu 57 Prozent an die Gemeinden und zu 43 Prozent an den Kanton. Insgesamt brachte die Liegenschaftensteuer Thurgau jährlich Einnahmen von rund 34 Millionen Franken.

Davon etwa 20 Millionen für die Gemeinden und 15 Millionen für den Kanton, so das «Baublatt».
Kritik: Doppelbesteuerung und Standortnachteil
Die Liegenschaftensteuer stand besonders deshalb in der Kritik, weil sie zusätzlich zur Vermögenssteuer erhoben wurde. Hauseigentümer zahlten im Thurgau damit doppelt: auf das Vermögen und auf die Liegenschaft selbst, wie «Die Ostschweiz» berichtet.

Im Gegensatz zur Vermögenssteuer wurde die Liegenschaftensteuer auf den vollen Wert des Grundstücks berechnet. Und das ohne Berücksichtigung von Hypotheken oder Schulden.
Viele Kantone hatten die Steuer bereits abgeschafft, um die steuerliche Belastung zu senken und den Standort attraktiver zu machen.
Politische Debatte und finanzielle Auswirkungen
Die Diskussion um die Liegenschaftensteuer wurde durch die Motion «Doppelbesteuerung von Liegenschaften abschaffen» angestossen.
Die Mehrheit im Grossen Rat stimmte für die Abschaffung der Liegenschaftensteuer, um systematische Ungerechtigkeiten zu beheben. Ziel war es, die wirtschaftliche Attraktivität des Kantons zu erhöhen.
Liegenschaftensteuer Thurgau: Das Ende einer politischen Debatte
Die Regierung warnte vor Mindereinnahmen und betonte, dass die Abschaffung den Konsolidierungsdruck auf den Kantonshaushalt erhöht. Eine Steuerfusserhöhung könnte nötig werden, um die Einnahmeausfälle zu kompensieren.
Mit der Volksabstimmung wurde die Liegenschaftensteuer nun endgültig abgeschafft. Damit endet ein Kapitel, das im Kanton Thurgau lange für politische und finanzielle Diskussionen gesorgt hat.