Die Schoggihasen von Lidl ähneln zu sehr jenen von Lindt & Sprüngli. Das Bundesgericht in Lausanne entscheidet deshalb nun ein Verkaufsverbot.
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Logo von Lidl - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Lidl darf zukünftig keine ähnlichen Produkte wie Lindt mehr verkaufen.
  • Lindt & Sprüngli nennt dies einen «Meilenstein» zum Schutz ihrer Goldhasen.
  • So urteilte das Bundesgericht in Lausanne am Donnerstag.

Der Schweizer Süsswarenhersteller Lindt & Sprüngli hat einen weiteren Erfolg zum Schutz seiner Schokoladenhasen errungen. Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne veröffentlichte am Donnerstag einen Entscheid.

Demnach dürfen Lidl Schweiz AG und die Lidl Schweiz DL AG ähnliche Produkte nicht mehr verkaufen. Es bestehe Verwechslungsgefahr mit den in Goldfolie verpackten Hasen von Lindt. Ausserdem müssen laut dem höchstrichterlichen Urteil alle verbliebenen Hasen der Supermarktkette zerstört werden.

Lindt & Sprüngli
Lindt-Goldhasen stehen in einem Geschäft. - dpa

«Meilenstein» für Lindt & Sprüngli

Der Lindt-Hase sei als sogenannte Formmarke geschützt, weil er sich nachweislich auf dem Markt durchgesetzt habe, stellte das Gericht fest. «Aufgrund ihres Gesamteindrucks lösen die Lidl-Hasen naheliegend Assoziationen zur Form des Lindt-Hasen aus; in der Erinnerung des Publikums können sie nicht auseinandergehalten werden», hiess es in einer Mitteilung.

Ursprünglich hatte das Handelsgericht des Kantons Aargau die Beschwerde von Lindt & Sprüngli gegen Lidl voriges Jahr abgewiesen. Das Bundesgericht hob dieses Urteil auf und entschied für Lindt.

Lidl Delizio
Einkaufwagen von Lidl. - Keystone

«Das Urteil ist ein Meilenstein für den Schutz des Lindt Goldhasen auf dem Schweizer Heimatmarkt», sagte eine Sprecherin des Unternehmens. Sie sprach von einer Signalwirkung gegen Hasen-Kopien im Ausland. Von Lidl Schweiz lag zunächst keine Reaktion vor.

In Deutschland stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe voriges Jahr fest, dass sich der Goldton der Lindt-Hasen als Marke durchgesetzt hat. Ob Konkurrenten die Rechte des Schweizer Herstellers tatsächlich verletzen, muss jedoch von Fall zu Fall gerichtlich festgestellt werden.

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