Liberalisierung der Leihmutterschaft ist in der Schweiz kein Thema

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Bern,

Jens Spahn ist in Deutschland in Folge der Leihmutter-Affäre zurückgetreten. Wie sieht es aktuell in der Schweiz mit der Leihmutterschaft aus?

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Jens Spahn wurde die Leihmutterschaft zum Verhängnis. - Instagram/keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Leihmutterschaft ist in der Schweiz wie in den meisten europäischen Staaten verboten.
  • Es sind gewisse Liberalisierungen im Fortpflanzungsmedizingesetz im Gang.
  • Dennoch ist eine Liberalisierung der Leihmutterschaft derzeit kein Thema.

Leihmutterschaft ist in der Schweiz in der Bundesverfassung seit 1. Januar 2001 verboten. Der Grund dafür ist gemäss einer Interpellationsantwort des Bundesrats aus dem Jahr 2014 «der Schutz der Würde der Leihmutter, der Würde des werdenden Kindes sowie des Kindeswohls».

Der Schweizer Dachverband der schwulen und bisexuellen Männer Pink Cross versuchte 2022 in einem Positionspapier eine Debatte zur Leihmutterschaft anzustossen. Eine Legalisierung würde es ermöglichen, strenge ethische Richtlinien festzulegen, schrieb er damals. Pink Cross drang damit aber auf Ebene des Parlaments und der Regierung nicht durch.

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Trotzdem gibt es in der Schweiz Paare, die ihren unerfüllten Kinderwunsch mit Hilfe von Leihmüttern im Ausland zu verwirklichen. Staaten wie Grossbritannien, die Niederlande, Belgien, Polen oder gewisse Staaten der USA lassen Leihmutterschaften unter bestimmten Bedingungen zu.

Hohe Dunkelziffer

Verlässliche Zahlen, wie viele Schweizer Paare ins Ausland ausweichen, gibt es nicht. Das Gemeindeamt des Kantons Zürich hat von 2010 bis 2030 82 Fälle von Leihmutterschaft behandelt und statistisch erfasst, wie im Jahresbericht 2023 ausgewiesen wurde. Allgemein geht man aber von einer hohen Dunkelziffer aus.

Laut dem Zivilgesetz gilt der Grundsatz, dass das Kindesverhältnis zwischen dem Kind und der Mutter mit der Geburt entsteht. Daher ist es für Wunscheltern nicht so leicht, das Kind offiziell in die Familie zu integrieren zumal international das Abstammungsrecht unterschiedlich geregelt ist.

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Spahn sollte zurücktreten. Nun tat er es. - keystone

Ein Kindesverhältnis aus einer Leihmutterschaft im Ausland kann in der Schweiz jedoch gestützt auf das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht anerkannt werden. Allerdings sind dafür verschiedene Hürden zu überwinden. Das Bundesgericht befand 2022 in einem Fall eines im Kanton Aargau wohnenden Ehepaars, dass sein in Georgien von einer Leihmutter geborenes Kind vom Vater anerkannt und von der Schweizer Wunschmutter adoptiert werden muss.

In Italien hat das Parlament 2024 ein Gesetz verabschiedet, das die Nutzung von Leihmutterschaften auch im Ausland unter Strafe stellt. In der Schweiz steht ein solches Verbot nicht zur Debatte.

In der Antwort auf eine Anfrage aus den Reihen der EVP stellte sich der Bundesrat gegen ein solches Verbot. Einerseits müsste die Sachverhaltsermittlung zu grossen Teilen im Ausland erfolgen, was zu erheblichen Schwierigkeiten führen würde, schrieb er. Andererseits befürchtete er auch, dass eine Strafverfolgung und eine nachfolgende Verurteilung der Wunscheltern das Kindeswohl gefährden könnte.

Kommentare

User #4501 (nicht angemeldet)

Leihmutterschaft muss verboten bleiben. Frauen sind weder Gebärmaschinen noch Brutkästen.

User #6865 (nicht angemeldet)

Jesus würde kotzen ! & nicht nur wegen des Spahns Brille... !

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