Lenzburg AG: Garagist nötigt Kundin zu Oralsex
Das Bezirksgericht Lenzburg AG hat einen Garagisten zu 30 Monaten Freiheitsstrafe unbedingt verurteilt. Der Mann hat in mehreren Fällen Geld veruntreut und eine Kundin zu Oralsex gezwungen.

Das Wichtigste in Kürze
- In Lenzburg AG hat sich ein Garagist vor dem Bezirksgericht verantworten müssen.
- Der Mann hat mehrmals strafbar gemacht, unter anderem wegen Nötigung zu Oralsex.
In Lenzburg AG hat sich ein Garagist vor dem Bezirksgericht wegen verschiedener Delikte verantworten müssen, darunter Körperverletzung und Nötigung. Der Mann betreibt eine Garage nahe Lenzburg und hat in mehreren Fällen Geld veruntreut. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, hat er von Kunden Geld für die Anzahlung von Autos entgegengenommen und anschliessend anderweitig ausgegeben.
Laut der Zeitung musste eine Kundin dem Garagisten 15'000 Franken als Anzahlung für ein Auto überweisen. In Besitz eines Autos sei sie allerdings trotzdem nicht gekommen. Abgemacht worden sei, dass sie das Geld zurückerhalte. Schliesslich bekam sie aber nur einen Drittel des Geldes und zeigte sich daraufhin mehrmals in der Garage. Der Garagist habe sie daraufhin zu Oralsex genötigt: «Er versprach, er würde danach bezahlen», sagt die Kundin vor Gericht. Der Vorfall ereignete sich auf der Toilette einer Autobahnraststätte. Der Mann habe den Oralverkehr mit seinem Handy gefilmt.
Mit dem Video habe er sie unter Druck gesetzt: «Er hat mich erpresst, hat gesagt, dass er das Video schon zwei Männern gezeigt hat», sagte die Frau. Der Garagist muss nun 30 Monate hinter Gitter. Zusätzlich muss er 10 Tagessätze à 70 Franken, eine Busse von 1000 Franken und die gesamten Verfahrenskosten inklusive Honorar für die Verteidigung von 17'000 Franken bezahlen.






