2018 wurde in einem Waldstück bei Zezikon TG die Leiche einer jungen Frau gefunden. Nun wurden zwei Männer wegen Störung des Totenfriedens verurteilt.
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In einem Waldstück in Zezikon wurde 2018 eine Leiche einer Frau entdeckt. - Google Maps
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Frauenfeld stehen zwei Männer im Zusammenhang mit einem Leichenfund vor Gericht.
  • Sie halfen 2018 einem Freund, die Leiche einer jungen Frau zu verstecken.
  • Nun wurden sie wegen Störung des Totenfriedens zu bedingten Geldstrafen verurteilt.

Vor dem Bezirksgericht Frauenfeld TG wurden am heutigen Mittwoch zwei Männer der Störung des Totenfriedens schuldig gesprochen. Es geht um die Leiche einer jungen Frau. Diese wurde im Januar 2018, eingerollt in einen Teppich, in einem Waldstück in Zezikon entdeckt.

Die 20-Jährige war gemäss Ermittlungen im November 2017 in der Wohnung eines heute 41-jährigen Niederländers im Kanton Thurgau gestorben. Die Todesursache konnte im Nachhinein nicht mehr geklärt werden. Die Fachleute nahmen «am ehesten Tod nach Drogenkonsum» an.

Drei Männer versteckten Leiche

Der Niederländer rief damals nicht etwa die Rettungskräfte, sondern seine beiden Freunde, einen heute 41-jährigen und einen 53-jährigen Schweizer. Gemeinsam verpackte das Trio die Leiche in eine Decke, einen Duvetanzug und einen Teppich und verschnürte sie. Die beiden Schweizer transportierten sie dann in den Wald, während der Niederländer die Sachen der Frau entsorgte.

Das Verfahren gegen die Schweizer wurde von jenem gegen den Niederländer abgetrennt. Erst war die Schuldfähigkeit des Älteren abzuklären, der zur Zeit des Vorfalls schwere Drogen- und Alkoholprobleme hatte.

U-Haft
Drei Beschuldigte durften die U-Haft wieder verlassen. - pixabay

Der ältere Beschuldigte wurde ausser der Störung des Totenfriedens auch der mehrfacher Begünstigung schuldig gesprochen. Er hatte falsche Aussagen zu Gunsten des Niederländers gemacht. Bestraft wurde er mit einer bedingten Geldstrafe von 290 Tagessätzen zu 100 Franken sowie mit einer Busse von 2400 Franken.

Sein Kollege erhielt eine bedingte Geldstrafe von 250 Tagessätzen zu 110 Franken und eine Busse von 2200 Franken. Beide haben den Eltern der Verstorbenen Genugtuung zu entrichten und einen Teil der Verfahrenskosten zu tragen.

Den heute ebenfalls 41-jährigen Hauptbeschuldigten hatte das Bezirksgericht im Mai 2021 wegen Störung des Totenfriedens schuldig gesprochen. Dazu kamen diverse weiterer Delikte – darunter Vergewaltigung einer anderen jungen Frau. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten sowie zu einer Busse. Zudem ordnete es eine Landesverweisung von zehn Jahren an.

Das Verfahren gegen die beiden Mitbeschuldigten wurde abgetrennt. Es war am Mittwoch fortgesetzt worden, nachdem ein psychiatrisches Gutachten über den älteren Mann eingeholt worden war. Dieses bescheinigt dem 53-Jährigen zur Tatzeit eine Persönlichkeitsstörung sowie Probleme mit Depressionen, Alkohol- und Drogen. Seine Schuldfähigkeit sei allerdings nicht eingeschränkt gewesen.

Staatsanwaltschaft forderte Geldstrafen

Die Staatsanwältin forderte für die beiden Schweizer bedingte Geldstrafen von 340 beziehungsweise 250 Tagessätzen sowie Bussen. Die Verteidiger plädierten auf Freisprüche für ihre Mandanten.

Man könne nicht von Störung des Totenfriedens sprechen. Die beiden hätten den Leichnam weder schlecht behandelt noch «verunehrt». Sie hätten gar für die Verstorbene gebetet.

Das Gericht sah jedoch klar eine Störung des Totenfriedens. «Es geht um den pietätvollen Umgang mit einem Leichnam», sagte die vorsitzende Richterin. Mit dem Verpacken und Wegbringen der Leichnams hätten die Beschuldigten «jegliches Ehrfurchtsgefühl vermissen lassen».

Grab
Rose und Grabkerze - AFP/Archiv

Noch bevor die Familie der Verstorbenen überhaupt vom Tod der Tochter und Schwester gewusst habe, sei der Leichnam weggebracht worden. Das Verhalten der Beschuldigten habe eine lange Zeit der «quälenden Ungewissheit» über das Verbleiben der 20-Jährigen verursacht. Zudem wurde den Angehörigen ein Abschied verunmöglicht.

Niederländer «treibende Kraft»

Treibende Kraft bei dem Vorfall sei klar der Niederländer gewesen, sagte die Richterin. Als die junge Frau starb, habe er weder Polizei noch Rettungskräfte alarmiert, sondern seine damaligen Freunde herbeigerufen. Er habe auch die Idee gehabt, den Leichnam einzupacken und wegzubringen.

Das Gericht anerkannte, dass das Verschulden der beiden Schweizer weniger schwer wiege, als jenes des Hauptbeschuldigten. Beide hätten zudem Geständnisse abgelegt und glaubhaft Reue gezeigt. Sie seien von der damalige Situation zweifellos überfordert gewesen. Die Prognose für beide sei günstig, und sie schienen durch das Verfahren «durchaus beeindruckt».

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