Die Attacke eines Rotweilers auf eine Rentnerin hat für die Hundehalter Folgen. Beide wurden zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
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Ein Rottweiler griff im Herbst 2019 in Horgen ZH eine Rentnerin an. (Symbolbild) - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein ehemaliges Paar wird vom Bezirksgericht Horgen ZH schuldig gesprochen.
  • Der Rottweiler des Paares hatte 2019 eine Rentnerin angegriffen und schwer verletzt.
  • Die Frau kriegt eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten, der Mann 15 Monate bedingt.

Das Bezirksgericht Horgen hat am Dienstag zwei Hundebesitzer, ein ehemaliges Paar, schuldig gesprochen. Ihr Rottweiler hatte eine Rentnerin angefallen und schwer verletzt.

Die 35-jährige Beschuldigte kassierte eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Ihr 33-jähriger Ex-Mann wurde vom Bezirksgericht zu 15 Monaten bedingt verurteilt. Für beide Strafen gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Den geforderten Landesverweis für die Kroatin lehnte das Gericht ab.

Hund trug keinen Maulkorb

Zu dem tragischen Vorfall kam es im Oktober 2019. Die Frau machte mit dem Hund einen Spaziergang in Horgen. Das Tier war angeleint, trug aber keinen Maulkorb. Sie vermochte ihn nicht zurückzuhalten, als er sich von hinten auf eine vorbeigehende Rentnerin stürzte.

Der Hund stiess die Rentnerin zu Boden und fügte ihr zahlreiche Bisswunden in Gesicht sowie an Nacken, Kopf, Rücken und Armen zu. Anstatt sich um die Schwerverletzte zu kümmern, packte die Frau den Hund und lief nach Hause.

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Ein Rottweiler hat in Horgen ZH eine Frau attackiert. Rottweiler gelten als «Kampfhunde». Bei korrekter Aufzucht und Haltung sind sie aber genauso als Familienhunde geeignet wie jede andere Hunderasse. - dpa

Vor dem Bezirksgericht Horgen hatte sich das Paar wegen des Vorwurfs der schweren eventualvorsätzlichen Körperverletzung zu verantworten. Der Frau warf die Staatsanwältin zudem Unterlassung der Nothilfe vor, dem Mann Tierquälerei. Er sollte mit einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, sie mit 24 Monaten bestraft werden, beides bedingt.

Laut dem Verteidiger der 35-Jährigen wäre eine bedingte Geldstrafe von maximal 90 Tagessätzen angemessen gewesen. Der Verteidiger des Ex-Mannes plädierte auf einfache Körperverletzung. Er hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von drei Monaten gefordert.

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